19. Oktober 2017 - 19:42 Uhr
Vor den Augen des Freundes zum Sex gezwungen
Eric X. muss für elf Jahre und sechs Monate in Haft. Das Landgericht Bonn verurteilte den Ghanaer wegen der Vergewaltigung einer Studentin. Eric X. hatte die 23-Jährige im April beim Zelten mit ihrem Freund in der Bonner Siegaue überfallen, mit einer Astsäge bedroht und zum Sex gezwungen.
"Besonders schwere Vergewaltigung" in der Bonner Siegaue

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 31-Jährige dem Paar Geld und eine Lautsprecherbox gestohlen und dann die Frau in der Nähe des Zeltes vergewaltigt hat. Die Anklage der Staatsanwaltschaft hatte auf besonders schwere Vergewaltigung in Tateinheit mit räuberischer Erpressung gelautet. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 13 Jahren gefordert.
Siegaue-Prozess: Eric X. beschimpft Opfer als "Prostituierte"

Der Asylbewerber aus Ghana hatte die Tat bis zuletzt bestritten. Im Prozess fiel er wiederholt durch sein aggressives Verhalten auf. Die erdrückende Beweislast - eine DNA-Expertin sagte aus, dass die Spermaspuren am Opfer "mit einer Wahrscheinlichkeit von 30 Milliarden zu eins" von ihm stammten, ignorierte er. Sein Opfer bezeichnete Eric X. zu Prozessbeginn als "Prostituierte".
Der 31-Jährige, der im Prozess zuvor mehrfach aufbrausend geworden war, nahm das Urteil ohne äußerliche Regung entgegen. Sein Verteidiger kündigte an, dass sein Mandant Revision einlegen wolle.
Besonnene Reaktion des Opfers
Bei der Aussage der jungen Frau hatte das Gericht die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Eine Kripobeamtin schilderte in der Verhandlung, dass die Studentin geistesgegenwärtig reagiert habe. Sie habe sich nicht gegen den Täter gewehrt und ihren Freund aufgefordert, sein Messer stecken zu lassen und die Polizei zu rufen.
Der Fall hatte nicht nur wegen der Brutalität des Verbrechens großes Aufsehen erregt. So hatte eine Polizistin dem Freund des Opfers, als der den Notruf alarmierte, auf seine Meldung "Meine Freundin wird gerade vergewaltigt" entgegnet: "Sie wollen mich nicht verarschen, oder?" Bei einem zweiten Notruf wurde er an eine andere Polizeidienststelle verwiesen. Die Beamten dürfen seit dem gravierenden Fehler nicht mehr in der Leitstelle der Polizei arbeiten.