Sami A. bleibt in Bochum: Angeblicher Leibwächter von Osama bin Laden kann nicht abgeschoben werden
Sami A. bleibt in Bochum: Ex-Leibwächter von Osama bin Laden kann nicht abgeschoben werden
Alle Abschiebeversuche sind gescheitert
Deutschland hat seit dem vergangenen Jahr 80 extremistische Islamisten des Landes verwiesen. 70 davon wurden ausgewiesen. Zehn mussten abgeschoben werden, weil sie der Aufforderung, Deutschland zu verlassen, nicht nachgekommen sind. Es gibt aber auch andere Fälle, wie den des Gefährders Sami A. aus Bochum, der sogar als Leibwächter für Osama bin Laden gearbeitet haben soll. Alle Versuche den Mann abzuschieben, sind bisher gescheitert.
In Tunesien droht Sami A. angeblich Folter
Der Grund: Sami A. ist tunesischer Staatsbürger. Als Dschihadist würde ihm nach Ansicht eines Gerichts in seinem Heimatland Verfolgung und Folter drohen, deshalb kann er nach deutschem Recht nicht abgeschoben werden. Sami A. wird also zusammen mit seiner Ehefrau und seinen vier Kindern in Deutschland geduldet.
Die Behörden haben den 42-Jährigen als Gefährder gelistet, denn er Mitglied der Terrororganisation 'Al Qaida' gewesen sein und der Leibgarde von Terrorchef bin Laden angehört haben. Das Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft gegen ihn wurde 2007 allerdings eingestellt.
Staat muss Sami A. monatlich 1.170 Euro zahlen
A. lebt seit 2005 in Bochum. Seit mehreren Jahren muss er sich jeden Tag bei der Polizei melden. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sieht es laut Urteil von 2015 als erwiesen an, dass Sami A. die Terrororganisation Al-Kaida unterstützt hat. Auch soll er in einem Al-Kaida-Lager in Afghanistan eine militärische Ausbildung bekommen haben. Dennoch besteht ein Abschiebeverbot. "Ich teile die Empörung der Allgemeinheit - aber wir leben hier in einem Rechtsstaat", erklärt Joachim Stamp (FDP), NRW-Integrationsminister. Gerichtsurteile seien nun einmal bindend.
Weil er keine Aufenthaltsgenehmigung hat, darf A. nicht arbeiten, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Darum stehen ihm Sozialleistungen zum. Monatlich bezieht er für sich und seine Familie 1.170 Euro Sozialhilfe – bis auf weiteres. Wie er vielleicht doch noch abgeschoben werden könnte, erfahren Sie im Video.