Rundfunkgebühr für Computer bleibt
Die Rundfunkgebühr für internetfähige Computer bleibt bestehen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klagen von zwei Rechtsanwälten und einem Studenten gegen die Gebühr von monatlich 5,76 Euro abgewiesen.
Sie hatten argumentiert, dass sie ihre Computer gar nicht zum Rundfunkempfang nutzen. Die obersten Verwaltungsrichter entschieden hingegen, dass ein internetfähiger PC ein Rundfunkempfangsgerät sei - unabhängig von der subjektiven Nutzung.