Rentenkassen: Minijobber sollen zahlen
Minijobber sollen künftig generell Beiträge in die Rentenversicherung zahlen. Dies streben Union und SPD in ihren Koalitionsgesprächen an, bestätigten Verhandlungskreise einen 'Focus'-Bericht. Für Schüler und Rentner könnte es Ausnahmen geben. Wie bisher würden die Arbeitgeber 15 Prozent Pauschalbetrag an die Rentenversicherung zahlen. Die Minijobber selbst übernehmen die Differenz zum normalen Rentenbeitrag - aktuell also 3,9 Prozent.
Seit Anfang 2013 werden Minijobber automatisch in der Rentenversicherung angemeldet und müssen Beiträge abführen. Sie können sich bislang aber einfach per Antragsformular davon befreien lassen. Vor 2013 galt die Regel, dass sie auf eigenen Wunsch in die Rentenversicherung aufgenommen werden konnten. Laut Bundesregierung führten trotz Rentenversicherungspflicht aber nur 621.000 von rund 2,6 Millionen geringfügig Beschäftigten, die seit Anfang des Jahres einen Minijob annahmen, Beiträge in die Rentenkasse ab. Der Rest ließ sich befreien.