Ermittlungen in Sachsen-Anhalt, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
Razzien in vier Bundesländern gegen rechtsextreme "Sturmbrigade"
Wohnungen nach Waffen und Beweisen durchsucht
Die Bundesanwaltschaft hat die Wohnungen von sechs Beschuldigten sowie von vier nicht tatverdächtigen Personen in Sachsen-Anhalt, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen durch die Polizei durchsuchen lassen. Festnahmen gab es dabei nicht. Die Beschuldigten sollen eine kriminelle Vereinigung gegründet und Straftaten begangen haben.
"Sturmbrigade" soll bewaffneter Arm der "Wolfsbrigade" sein
Nach dem bisherigen Ermittlungen sollen sie im Jahr 2018 innerhalb der rechtsextremen Gruppierung "Wolfsbrigade" die Untergruppierung "Sturmbrigade" gebildet haben, eine Art "bewaffneter Arm" der "Wolfsbrigade".
Erklärtes Ziel der Gruppierung ist das "Wiedererstarken eines freien Vaterlandes" nach dem "germanischen Sittengesetz". Die Gruppe soll bereit sein, ihre Ziele „auch mittels Gewalttätigkeiten“ durchsetzen zu wollen, teilte die Generalbundesanwaltschaft mit.
Die heutigen Durchsuchungen sollen die Verdachtsmomente erhärten und nähere Erkenntnisse über die "Sturmbrigade" ergeben. Zudem soll geklärt werden, ob die Beschuldigten über Waffen verfügen.
Weitere Auskünfte wurden unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht gemacht.