Unterschiede in Bremen, Hamburg ,Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Rakete oder Wunderkerze: Wo ist Böllern im Norden erlaubt?
Die Bundesländer entscheiden
In ganz Deutschland dürfen in diesem Jahr keine Raketen und Böller verkauft werden. Ob an Silvester aber zum Beispiel mit Überbleibseln aus dem vergangenen Jahr geknallt werden darf, entscheidet jedes Bundesland für sich. Hier unsere Übersicht aus dem Norden.
Bremen: Hier bleibt es leise
Der Bremer Senat hat ein generelles Böllerverbot beschlossen. An Silvester dürfen in Bremen und Bremerhaven keine Raketen und Knaller gezündet werden. Auch alte Böller aus vergangenen Jahren dürfen nicht abgefeuert werden. Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen und Knallerbsen, die ganzjährig gekauft werden können, dürfen verwendet werden. Bei einem Verstoß gegen die Verordnung drohen laut Innenressort Bußgelder in Höhe von 100 Euro fürs Abrennen sowie 50 Euro fürs Mitführen von Feuerwerk. Aber: Vor dem Verwaltungsgericht Bremen liegen mehrere Klagen gegen das Verbot vor, über die das Gericht nun entscheiden muss.
Hamburg: Generelles Verbot
Silvester wird in diesem Jahr in Hamburg besonders leise ausfallen: Der Verkauf von Raketen und Böllern ist untersagt. Und auch wer noch Pyrotechnik hat, darf sie diesmal in Hamburg nicht abbrennen. Davon ausgenommen ist Kleinstfeuerwerk, zu dem unter anderem Wunderkerzen bis 30 Zentimeter, Knallerbsen oder Tischfeuerwerk zählen.
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Niedersachsen: Verbot auf öffentlichen Plätzen
Böller und Raketen sind in Niedersachsen eingeschränkt erlaubt. Das komplette Verbot in Niedersachsen hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg gekippt, daher hat das Land seine Verordnung geändert. Verboten ist Feuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen, Straßen und Wegen. Welche Flächen dies betrifft, legt jede Kommune selbst fest. Am 31. Dezember ist zudem ab 21 Uhr auch das Mitführen von Feuerwerk in diesen Bereichen nicht erlaubt, und zwar bis zum Neujahrsmorgen um 7 Uhr.
Schleswig-Holstein: Kein Feuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen
Ein Böllerverbot gilt in Schleswig-Holstein nur für belebte Plätze und Straßen. Kiel verbietet Silvesterfeuerwerk zum Beispiel an mehreren Stellen: Die Stadt hat mitgeteilt, dass das Zünden in einigen Stadtteilen verboten ist. Betroffen sind der Bereich rund um den Hauptbahnhof sowie die Kiellinie. Außerdem darf nicht auf dem Vinetaplatz in Gaarden und nicht auf dem Kurt-Schumacher-Platz in Mettenhof geknallt werden. Verboten sind Böller auch in städtischen Parks mit Wasserflächen wie dem Schrevenpark zum Schutz der dort lebenden Wasservögel. Wer trotzdem böllert, riskiert eine Geldstrafe. Im restlichen Stadtgebiet ist das Zünden von legalen Böllern und Raketen grundsätzlich erlaubt.