Plan von Spahn

Krankenkassen sollen Fettabsaugung bezahlen

Bessere Versorgung für Frauen mit Fettverteilungsstörung

Drei Millionen Frauen in Deutschland leiden unter einer krankhaften Fettverteilungsstörung. Die oft als "Reiterhosen" bezeichnete Krankheit wurde lange Zeit verharmlost, allen voran von den gesetzlichen Krankenkassen. Damit soll nun Schluss sein! Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) greift durch und will Fettabsaugen zur Kassenleistung machen.

Schluss mit Ausreden

Wird Fettabsaugung bald Kassenleistung?
Jens Spahn will, dass die Krankenkassen die Kosten für Fettabsaugung bei Patienten mit Fettverteilungsstörung übernehmen.
picture-alliance / Bildagentur-o

Das genaue Krankheitsbild der Fettverteilungsstörung wird in der Medizin als "Lipödem" bezeichnet. Die Fetteinlagerungen sammeln sich besonders an den Hüften und Oberschenkeln von Frauen an. Die Kassen weigern sich, das Fettabsaugen zu bezahlen, da "der Nutzen noch nicht hinreichend belegt" sei. Nach Gesprächen mit betroffenen Frauen ist Spahn nicht länger bereit, dieses Argument der Krankenkassen hinzunehmen. Ziel der Änderung ist es, Frauen schnell und unbürokratisch zu helfen.

Spahn will mehr Macht

Spahn will nicht länger warten. Um den Bundesausschuss zur Änderung des Gesetzes zu umgehen, will er, dass sein Ministerium in Zukunft direkt entscheiden kann, welche Behandlungen von den Kassen übernommen werden sollen. Das Fettabsaugen ist für ihn nur ein Beispiel von vielen. Die Gesetzesänderung soll schon im Mai durchgesetzt werden. Bis Frauen die Operation dann bezahlt bekommen, wird es noch bis Herbst 2019 dauern.

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Ärzte äußern Bedenken

Die Fettabsaugung ist ein sehr teurer Eingriff, Mediziner sprechen von 5.000 bis 6.000 Euro pro operiertem Bein. Eine Operation an beiden Beinen kostet in den meisten Fällen um die 12.000 Euro. Erfahrene Chirurgen erklären, dass die Fettverteilungsstörung oft nicht zu 100 Prozent festgestellt werden kann. Die Sorge der Ärzte ist, dass in Zukunft Schönheitsoperationen als medizinisch notwendig abgerechnet werden könnten. Somit würden die Krankenkassen die Kosten für eine reine Schönheitsoperation tragen müssen.