"O'zapft is" nicht
Oktoberfest 2020 abgesagt: Wer trägt die Kosten für Tickets, Unterkunft und Anreise?
Das Oktoberfest 2020 wurde abgesagt
Nun ist es offiziell: Das Münchner Oktoberfest fällt in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie aus. Doch was bedeutet das für alle, die schon Tischplätze in den Festzelten reserviert und die Anreise und Unterkunft organisiert und gebucht haben?
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Das Oktoberfest ist das größte Volksfest der Welt - das macht sich auch am Preis bemerkbar
Rund sechs Millionen Besucher aus aller Welt kommen jedes Jahr durchschnittlich zum größten Volksfest der Welt nach München. An sehr gut besuchten Tagen tummeln sich bis zu 250.000 Menschen auf dem Festgelände. Das Oktoberfest ist nicht nur für die gute Stimmung, sondern vor allem auch für horrende Preise bekannt.
Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, bot eine Plattform in der vergangenen Woche einen Platz für den geplanten ersten Wiesnabend für 593 Euro an. Eine andere offerierte einen 20er-Doppeltisch im selben Zelt am selben Abend für 9.999 bis 11.199 Euro. Ein Zehnertisch im Hacker-Festzelt war wiederum für 5.449 bis 5.949 Euro zu haben. Das wirft die Frage auf: Was passiert mit meiner Tischreservierung für das abgesagte Oktoberfest?
Was passiert mit Tischreservierungen und Verzehrgutscheinen?
Laut Verbraucherzentrale bekommen Sie Ihr Geld grundsätzlich zurück, wenn eine Veranstaltung wegen des Coronavirus abgesagt wird. Denn in diesem Fall kommt der Veranstalter seiner Leistungspflicht nicht nach. Dies gilt unabhängig davon, ob der Veranstalter den Ausfall zu verantworten hat oder nicht, so die Verbraucherschützer weiter.
Wichtig im Fall des Oktoberfests ist jedoch, dass Sie Ihre Tickets oder Reservierungen für die Tische direkt beim jeweiligen Wiesnwirt beziehungsweise der entsprechenden Brauerei reserviert haben, wozu Festleiter und Wirtschaftsreferent Clemens Baumgärtner (CSU) grundsätzlich rät.
Wer eine Reservierung im Internet buche, laufe Gefahr, viel Geld zu zahlen und im Zelt trotzdem keinen Platz zu haben, betont auch Wirtesprecher Peter Inselkammer. Zum einen stornierten die Wirte gemäß den AGBs bei Kenntnis jeden Tisch, der weiterverkauft wurde. „Und zum anderen, weil es im Internet häufig Betrüger gibt, die Tische verkaufen, die es gar nicht gibt", sagt Inselkammer. Und jetzt, im Falle eines Ausfalls, bleibt man bei Erwerb von Tickets auf dem Grau- oder Schwarzmarkt womöglich auf den bereits getätigten Kosten sitzen.
Grundsätzlich kostet die Reservierung bei den Wirten nichts oder eine geringe Bearbeitungsgebühr. Dafür müssen die Gäste jedoch Verzehrgutscheine kaufen, pro Platz für ab etwa 30 Euro – was dem Wert von etwa zwei Maß Bier und einem Hendl entspricht. Wie die Rückgabe gehandhabt wird, ist von der jeweiligen Brauerei abhängig. Entweder Sie bekommen Ihr Geld zurück oder die Verzehrgutscheine behalten ihre Gültigkeit fürs nächste Jahr. Für Fragen zur individuellen Rückerstattung sollten Sie sich an den Wiesnwirt, die Brauerei oder die Vorverkaufsstelle, bei der Sie die Tickets erworben haben, wenden.
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Wer trägt die Kosten für bereits gebuchte Unterkünfte?
Wer ein Pauschalpaket – beispielsweise Hotel und Festzelt-Ticket auf der Wiesn – gebucht hat, ist auf der sicheren Seite: In diesem Fall können Sie aufgrund der Absage des Oktoberfests von der Reise zurücktreten und bekommen den Gesamtpreis zurückerstattet.
Für alle, die Ihr Hotel separat gebucht haben, gilt: Der Hotelpreis wird nur dann erstattet, wenn der Grund für die Stornierung der Buchung höhere Gewalt ist. Dies ist im Falle des Coronavirus jedoch noch nicht eindeutig und abschließend geklärt.
Definitiv erstattet werden die Hotelkosten aber, wenn das gebuchte Hotel unter Quarantäne steht und eine Übernachtung dort folglich nicht möglich ist.
Kann ich mein Bahnticket stornieren oder kostenlos zurückgeben?
Bahntickets, die im Zusammenhang mit dem Besuch des Oktoberfests – oder anderer Konzerte, Festivals oder ähnlichen Veranstaltungen, die aufgrund des Coronavirus abgesagt wurden – gebucht wurden, können kostenlos zurückgegeben werden.
Wenden Sie sich für die Rückerstattung an die Verkaufsstellen oder den Kundenservice (via E-Mail oder Telefon) der Deutschen Bahn.
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