Anwalt lobt Urteil
Gericht: 16-Jährige darf abtreiben - auch wenn ihre Mutter dagegen ist
Urteil von OLG Hamm: Schwangerschaftsabbruch bei Minderjährigen – in Deutschland nicht gesetzlich geregelt
Ein Kind abtreiben, das ist eine weitreichende Entscheidung, die keine Frau leichtfertig fällt. Viele Faktoren spielen eine Rolle, erst recht, wenn die Schwangere erst 16 ist. Ob eine Minderjährige einen Abbruch vornehmen lassen darf, ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Nun fällte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm eine wegweisende Entscheidung. Es urteilte, dass eine junge Frau ihre Schwangerschaft auch gegen den Willen ihrer Mutter abbrechen darf. Das berichtet die taz .
Darf 16-Jährige abtreiben? Vater war einverstanden, Mutter strikt dagegen
Die getrennt lebenden Eltern der 16-Jährigen hätten das gemeinsame Sorgerecht, schreibt das Blatt. Sie lebe bei ihrer Mutter. Diese sei gläubige Katholikin und daher "entschieden" gegen eine Abtreibung gewesen. Ihr Vater hingegen sei einverstanden gewesen.
Eine Einigung konnte auch mit Hilfe des Jugendamtes nicht erzielt werden, es kam zu einem Prozess. Ergebnis: sie durfte nicht abtreiben.
Dagegen ging die junge Frau vor. Sie verfüge über die "nötige Einsicht und Entscheidungskompetenz", habe sie argumentiert, heißt es in dem Bericht weiter. Das OLG Hamm gab ihr recht. Der Hamburger Anwalt Oliver Tolmein, der die 16 Jährige vertrat, lobte das Urteil laut taz als „Ausdruck eines modernen Medizinrechts“.
Die Schwangerschaft sei inzwischen abgebrochen worden.
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