Neues Reiserecht! Das sollten Sie bei Ihrer nächsten Urlaubsbuchung beachten
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Mehr Rechte für Pauschalurlauber
Selten war ein Vorhaben so umstritten wie die Änderung des Reiserechts. Jetzt hat der Bundestag grünes Licht gegeben. Bereits für den nächsten Urlaub wird sich einiges für die Reisenden ändern. Doch wirklich begeistert davon sind weder Verbraucherschützer noch Reisebranche.
Vor- und Nachteile der neuen Reisebestimmungen
Urlauber in Europa sollen ab der Sommersaison 2018 besser geschützt sein, falls während der schönsten Wochen des Jahres etwas schiefläuft oder der Veranstalter pleite geht, so heißt es offiziell. Doch die Umsetzung der Reiseänderungen sorgt für Unmut - vor allem bei Verbraucherschützern. Denn mit den neuen Richtlinien erhöhen sich teilweise auch die Kosten für die Urlauber.
Gut für den Urlauber ist zunächst, dass es mit der neuesten Reiseänderung eine Erweiterung des Begriffs 'Pauschalreise' gibt. Die meisten Reisebestandteile wie Flüge, Hotelangebote oder Mietwagen sind jetzt im Angebot mit eingeschlossen. Außerdem können Mängel, die sich im Urlaub finden lassen, innerhalb von zwei Jahren geltend gemacht werden statt wie bisher innerhalb eines Monats. Zu lange warten sollten Urlauber jedoch nicht mit ihrer Beschwerde: "Je länger man wartet, desto schwieriger wird es, vor Gericht den Beweis des Mangels zu führen", erklärt Felix Methmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Kurzfristige Preiserhöhungen von bis zu acht Prozent möglich
Weniger gut ist dagegen die Reiseänderung bezüglich Ferienhäuser. "Geht der Ferienhausanbieter pleite, ist die meist recht hohe Anzahlung weg. Im Falle eines Reisemangels wird der Gast auch keinen Schadensersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude haben", so Verbraucherschützer Methmann. Auch bei Tagesreisen gebe es gravierende Änderungen zum Nachteil der Verbraucher. Methmann zufolge fallen etwa 95 Prozent dieser Trips künftig aus dem bewährten Reiserechtsschutz heraus - Ausnahmen sind Tagesreisen ab einem Wert von 500 Euro. "Der normale Tagesreisende ist in Zukunft weder vor der Insolvenz des Reiseanbieters geschützt, noch wird er ein Recht auf Notfallbetreuung haben", kritisiert der Experte.
Am ärgerlichsten für einige Urlauber wird jedoch die mögliche Preiserhöhung sein. Bis zu 20 Tage vor Reiseantritt sollen Preisaufschläge von bis zu acht Prozent auf die Reisenden zukommen können - bisher sind es fünf Prozent. Die Erhöhung muss sich allerdings unmittelbar aus gestiegenen Treibstoffkosten, Abgaben oder aus Wechselkurseffekten ergeben. Bei Erhöhungsklauseln im Vertrag dürfen Kunden im Gegenzug Preissenkung fordern, wenn diese Posten billiger werden - was die Urlauber allerdings nachweisen müssen.
Die wichtigsten Antworten auf Fragen rund um die Reiseänderungen, gibt es für Sie im Video!