Neuer Google-Datenschutz: Krake will Ihre persönlichen Daten
Neue Datenschutz bei Google stößt auf viel Kritik
Haben Sie es gesehen? "Wir ändern unsere Datenschutzbestimmungen", kündigte in den vergangenen Tagen ein Balken auf Google und der zum Unternehmen gehörenden Videoplattform Youtube an. Gelesen haben dürfte die Erklärung, die am 1. März in Kraft getreten ist, kaum jemand. Und wer sich tatsächlich damit auseinandergesetzt hat, wird wohl nach kurzer Zeit mit dem Kopf geschüttelt haben. "Möglicherweise, gegebenenfalls, unter Umständen": Google orakelt viel herum, lässt den Nutzer aber hinsichtlich der konkreten Verwendung von dessen Daten im Regen stehen. Das sehen EU-Datenschützer gar nicht gern.
Dabei sollte doch alles besser werden: Die Datenschutzbestimmungen sollen durch eine "zentrale, kompakte und verständlichere Version" ersetzt werden, heißt es im Text zu den Änderungen. Und als Googles Datenschutz-Managerin Alma Whitten im Januar über den Firmenblog die Neuregelung ankündigte, versprach sie, dass dort beschrieben wird, "welche Informationen gesammelt werden" und "wie wir sie verwenden". Taten lässt der Konzern allerdings nicht folgen, im Gegenteil: Die Erklärung ist voll mit Konjunktiven, vagen Andeutungen und in Teilen schlicht schlampig.
Google legt mit seinen geänderten Nutzungsbedingungen die Datenschutzbestimmungen für seine 70 Internetdienste zusammen. Denn das Unternehmen ist längst mehr als nur eine Suchmaschine. Schon die Leiste über der Google-Suche verrät einiges: Bilder, Maps, Youtube, Mail, Googles Facebook-Konkurrent – das soziale Netzwerk Google+ - und nicht zuletzt das Smartphone-Betriebssystem Android sind nur einige der Säulen, auf denen der Internet-Gigant mittlerweile fußt.
Google will mit der neuen Datenschutzbestimmung dem Nutzer angeblich helfen, "um maßgeschneiderte Inhalte anbieten zu können". Dazu zählen etwa "Werbung" und "relevantere Suchergebnisse". Zugriff auf die Daten sollen nur Mitarbeiter von Google sowie "Auftragnehmer" haben, die die Daten zwingend kennen müssen, um diese Daten zu verarbeiten. Wer das ist, gibt Google allerdings nicht preis.
Datenschützer schlagen Alarm
Das finden unter anderem Datenschutzbeauftragte der EU bedenklich. Sie schätzen, dass Googles neue Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre das Gegenteil bewirken und gegen europäisches Recht verstoßen. Frankreichs Datenschützer haben deshalb Ermittlungen gegen Google aufgenommen, erklärte die französische Datenschutzkommission (CNIL) in einem Brief an das Unternehmen.
Die Untersuchung soll in Zusammenarbeit mit anderen europäischen Datenschutzbehörden vorangetrieben werden. Bis Mitte März soll bei Google ein Fragenkatalog auf dem Tisch liegen. Und in der Tat sind viele Fragen zu beantworten.
Für den Internet-Nutzer ist es mittlerweile fast unmöglich Google zu ignorieren. Zwar bietet Google seine Dienste kostenlos an, doch bezahlt wird in anderer Form – mit Daten. Und wie die genutzt werden, will Google mit seiner neuen Datenschutz-Erklärung zeigen. Da heißt es etwa: Zur Nutzung vieler Google-Dienste müssen Sie beispielsweise zunächst ein Google-Konto erstellen. Hierfür werden wir Sie nach personenbezogenen Daten wie Ihrem Namen, Ihrer E-Mail-Adresse, Ihrer Telefon- oder Kreditkartennummer fragen. Das sind zunächst einmal eine Menge Daten für ein Benutzerkonto.
Und werden die Dienste dann genutzt, kommt noch folgendes dazu: "Wir erfassen möglicherweise gerätespezifische Informationen (beispielsweise das von Ihnen verwendete Hardware-Modell, die Version des Betriebssystems, eindeutige Gerätekennungen und Informationen über mobile Netzwerke, einschließlich Ihrer Telefonnummer). Google verknüpft Ihre Gerätekennungen oder Telefonnummer gegebenenfalls mit Ihrem Google-Konto." Google erfasst also "möglicherweise" spezifische Daten und verknüpft diese "gegebenenfalls" mit Ihrem Benutzerkonto.
Zwar ist es kaum möglich, bei der Menge an Google-Diensten alle Einzelfälle im Detail zu klären. Aber was nützt eine Datenschutzerklärung, bei der der Nutzer hinterher genauso schlau ist wie vorher und bei der selbst die Experten der EU einen Fragenkatalog aufstellen müssen?