Nach fünf Monaten Lockdown in der Hansestadt

Neue Corona-Verordnung in Hamburg: Maskenpflicht im Auto, aber Bierchen im Freien wieder erlaubt

ARCHIV - ILLUSTRATION - Zwei Flaschen Bier stehen in der Nacht vor einer Tankstelle in Stuttgart (Foto vom 07.03.2010). Die Politik in Ostdeutschland diskutiert kontrovers über ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol nach dem Beispiel Baden-Württe
Debatte über nächtliches Verkaufsverbot von Alkohol
dpa, Bernd Weissbrod

Lockdown bis zum 18. April verlängert

Seit Mitternacht gilt in Hamburg eine neue Corona-Verordnung. Mit der Verfügung verlängert der Senat den Lockdown bis zum 18. April. Die meisten Regeln bleiben unverändert gültig. Es gibt aber kleinere Änderungen. Wegen einer erfolgreichen Klage gibt es eine kleine Lockerung: Wer auf einer Parkbank sein Bierchen trinken will, darf das jetzt an vielen Orten tun. Damit hat der Senat das Mitte Dezember eingeführte Verbot von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit weitgehend aufgehoben.

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Alkoholverbot nur noch auf einige Orte beschränkt

Das bislang flächendeckende Trinkverbot wird nun zeitlich auf bestimmte Orte beschränkt. Betroffen sind Straßen, Plätze und Parks, wo es nach Erkenntnissen der Polizei zu Menschenansammlungen mit gemeinschaftlichem Alkoholkonsum kommt. Dazu zählen etwa der Sternschanzen- und der Jenischpark sowie der Hans-Albers-Platz an der Reeperbahn und der Ballindamm vor der Europapassage.

Maskenpflicht in Autos, wenn Insassen aus verschiedenen Haushalten mitfahren

Die Maskenpflicht wird verschärft. Sie gilt nun auch für Mitfahrer in Autos, aber nicht für den Fahrer selbst. Wenn die Insassen zum selben Haushalt gehören, sind sie von der Pflicht befreit. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist weiterhin auch an zahlreichen belebten Orten im Freien vorgeschrieben.

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Corona-Notbremse bleibt unverändert

Die seit dem 20. März geltende "Notbremse" bleibt unverändert. Weiterhin dürfen sich die Angehörigen eines Haushalts mit nur einer weiteren Person treffen. Kinder werden dabei nicht mitgezählt. Auch die meisten Geschäfte bleiben geschlossen, sofern sie nicht Güter des täglichen Bedarfs, Bücher oder Blumen verkaufen. Schulen und Kitas halten ihr eingeschränktes Angebot aufrecht. Die Kinder und Beschäftigten müssen aber häufig Schnelltests machen.

Gemäß der Vereinbarung von Bund und Ländern erlaubt der Senat die Möglichkeit von Modellprojekten, mit denen die Öffnung des gesellschaftlichen Lebens unter Corona-Bedingungen erprobt werden soll.


Quelle: DPA / RTL.de