Kontakte, Hochzeiten, Schwimmbäder

Diese deutschen Städte und Kreise verschärfen ihre Corona-Auflagen

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Höhere Infektionszahlen führen zu stärkeren Beschränkungen

Treffen nur noch mit fünf Menschen, Beschränkungen von Veranstaltungen und Sperrstunde um Mitternacht. Wegen steigender Infektionszahlen verschärfen viele Städte und Landkreise in Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern aktuell ihre Corona-Maßnahmen. Ein Überblick.

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Wie ist die aktuelle Virus-Lage in Deutschland?

Welche Städte und Landkreise sind im grünen Bereich – und wo steigen die Corona-Infektionszahlen wieder an? Unsere interaktive Karte zeigt, welche Regionen aktuell an den Grenzwert der 7-Tage-Inzidenz stoßen und wo es bald wieder zu verschärften Maßnahmen kommen könnte.

In diesen hessischen Regionen wird verschärft:

Main-Kinzig-Kreis

  • In den Städten Bruchköbel, Erlensee, Hanau, Maintal, Neuberg und Nidderau gelten zunächst für vier Wochen strengere Corona-Maßnahmen. In allen weiteren Kommunen im Altkreis Hanau wird empfohlen, die Maßnahmen ebenso zu beherzigen.
  • Veranstaltungen unter freiem Himmel sind auf 100 Teilnehmer begrenzt, bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen maximal 50 Personen zusammen kommen.
  • Treffen von Gruppen in der Öffentlichkeit und in Restaurants werden auf fünf Teilnehmer aus höchstens zwei Haushalten beschränkt. Zu Treffen von Gruppen im privaten Umfeld und bei Vereinsveranstaltungen dürfen höchstens 20 Menschen kommen.
  • Künftig soll es zudem verstärkte Kontrollen zur Umsetzung der Auflagen wie beispielsweise bei der Maskenpflicht im öffentlichen Raum geben, ebenso in ÖPNV, Gaststätten, Gewerbebetrieben und im Einzelhandel.
  • Für alle Bars, Kneipen und Restaurants gilt eine Sperrzeit von 24 bis 8 Uhr.
  • Öffentliches Grillen oder Picknicks sind verboten.
  • Einschränkungen gibt es auch für den Besuch von Alters- und Pflegeheimen.

Landkreis Groß-Gerau

  • Seit dem 20. August sind private Feiern im Landkreis Groß-Gerau auf 150 Teilnehmer beschränkt. Zuvor waren es 250. Zudem gilt bei Veranstaltungen in der Öffentlichkeit außer am eigenen Sitzplatz die Maskenpflicht. Die Regelung soll zunächst für zehn Tage gelten.

Offenbach (Stadt)

  • In Offenbach darf man sich in der Öffentlichkeit nur noch zu fünft oder mit insgesamt zwei Hausständen treffen.
  • Auch in Restaurants dürfen ab sofort nur noch fünf Personen an einem Tisch sitzen.
  • Im öffentlichen Raum darf nicht mehr gegrillt oder gepicknickt werden.
  • Veranstaltungen unter freiem Himmel, Theater-, Opern-, Konzert- und Kinobesuche sind bis zum 3. September auf 100 Personen begrenzt.
  • Geburtstagsfeiern oder Hochzeiten in geschlossenen Räumen sind auf 50 Personen beschränkt. Zudem dürfen sich nur höchstens 25 Senioren gemeinsam in einem Raum aufhalten.
  • In Restaurants, Bars und Kneipen gibt es künftig eine Sperrstunde ab Sonntagmorgen, 0 Uhr.
  • An Schulen darf bis zum 30. August kein Sportunterricht stattfinden. Vereinssport darf nur noch kontaktfrei und mit maximal zehn Personen ausgeübt werden.
  • In Schwimmbädern dürfen sich nur noch 100 Menschen aufhalten.
  • Auch die Maskenpflicht wird verschärft: Sie gilt nun zusätzlich in Vereinsräumen, Umkleiden und Sanitärräumen, Bildungsstätten und bei der Kinderbetreuung, in Sport- und Kultureinrichtungen sowie bei religiösen Veranstaltungen und Gottesdiensten.

Frankfurt am Main (Stadt)

  • Seit Montag gilt an allen weiterführenden Schulen in Frankfurt die Maskenpflicht, wenn die Abstandsregel von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Die Regelung gilt zunächst für zwei Wochen.
  • Öffentliche Versammlungen von mehr als 250 Personen sind nicht mehr gestattet.

Wiesbaden (Stadt)

  • Seit dem 25. August beschränkt die Stadt Wiesbaden Veranstaltungen und Zusammenkünfte auf 50 Teilnehmer. Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen, auch im privaten Raum, müssen vom Gesundheitsamt genehmigt werden. Das gilt auch für Kinos und Theater. Die Regelung gilt zunächst für vier Wochen.
  • Ab dem 28. August ist zudem der Alkoholausschank und -verkauf in den Nächten jeweils von 0 bis 6 Uhr verboten, teilte die Stadt am Mittwoch mit. Die Regelung gilt sowohl in der Gastronomie als auch an Kiosks und anderen Verkaufsstätten.
  • Die Maskenpflicht wird auf Bushaltestellen ausgeweitet.
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Höhere Bußgelder in Rheinland-Pfalz

Landkreis Germersheim

  • Obwohl die Infektionszahlen im rheinland-pfälzischen Landkreis Germersheim zuletzt angestiegen sind, plant die Landesregierung keine Verschärfungen. Allerdings sollen geplante Lockerungen auf Mitte September verschoben werden.
  • Zudem soll es höhere Bußgelder beim Verstoß gegen die Maskenpflicht geben.

Coronavorwarnstufe in Baden-Württemberg

Stadtkreis Heilbronn

  • Auch in Heilbronn steigen die Corona-Zahlen. Mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 40 (Grenze ist ein Wert von 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner; Stand 25.8.) hat Heilbronn bereits die Corona-Vorwarnstufe erreicht. Auslöser sind offenbar vor allem Reiserückkehrer.
  • Erreicht Heilbronn eine 7-Tage-Inzidenz von 50, werden weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Virus ergriffen. Dazu gehört zum Beispiel die Beschränkung von Höchstteilnehmerzahlen bei Veranstaltungen.
  • Um die Infektionszahlen unten zu halten, kontrollieren Polizei und Ordnungsamt verstärkt die Maskenpflicht und das Abstandsgebot.

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Drohendes Alkoholverbot in Bayern

München (Stadt)

  • Die Infektionszahlen in der bayerischen Landeshauptstadt steigen zwar, den Wert von einer 7-Tage-Inzidenz von 35 haben sie aber noch nicht erreicht. Was dann passiert, darüber haben Vertreter der Stadt und der Polizei aber schon beraten: Sollte die Zahl der neu mit Corona Infizierten pro 100.000 Einwohner über einen Zeitraum von sieben Tagen auf 35 steigen, soll es ein nächtliches Alkoholverbot geben, teilte die Stadt am Dienstag mit. Konkret wäre dann der Verkauf von Alkohol ab 21 Uhr verboten, ab 23 Uhr auch der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum.

Rosenheim (Stadt)

  • Nachdem Rosenheim am Wochenende den 7-Tage-Grenzwert (53,7 Neuinfektionen binnen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner) bei den Corona-Infektionen überschritten hatte, reagierte die Stadt mit Beschränkungen des öffentlichen Lebens.
  • An privaten Feiern in geschlossenen Räumen dürfen nun nur noch maximal 50 Menschen teilnehmen, unter freiem Himmel sind höchstens 100 Leute zugelassen.
  • In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Mitglieder eines Hausstands oder maximal fünf Menschen in Gruppen aufhalten.
  • Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen zudem nicht nur einen, sondern zwei Corona-Tests machen. Der zweite Test muss nach fünf bis sieben Tagen erfolgen. Nur wenn beide Tests negativ sind, dürfen sie die häusliche Quarantäne verlassen.

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