Schauspielerin wieder in Deutschland
Die Akte Jasmin Tawil - warum es jetzt ein Happy End geben könnte
von Sebastian Tews, Lukas Wolf, Daniela Garrasi, Jens Prewo und Leonie Krebber
Ist das der Beginn eines Neu-Anfangs für Jasmin Tawil (40)? Es liegen bewegte Wochen hinter dem einstigen GZSZ-Star. Die 40-Jährige wurde in Costa Rica verhaftet, in eine psychiatrische Klinik eingewiesen und musste ohne ihren Sohn Ocean (3), der in staatlicher Obhut in Costa Rica ausharrt, zurück nach Deutschland fliegen. Wie es dazu kommen konnte und warum es wohl das Beste ist, dass die Schauspielerin von Deutschland aus um ihr Kind kämpft – eine Zusammenfassung.
Jasmin Tawil: Wie konnte es soweit kommen?
Die RTL-Show „Unbreakable“ sollte zum Wendepunkt in Jasmin Tawils Leben werden. 2021 nahm sie mit einer Reihe anderer Promis an dem Format teil, in dem sie sich ihren größten Probleme und Ängsten stellen sollten. Damals waren das Obdachlosigkeit, Einsamkeit und psychische Probleme. Tatsächlich gelang der Schauspielerin eine 180-Grad-Wendung in ihrer neuen Wahlheimat Costa Rica. Dort lebte sie nach dem Format mit ihrem Freund Miquele und ihrem Sohn Ocean. Doch das neu gefundene Glück am anderen Ende der Welt sollte nicht ewig halten. Vor einigen Wochen soll sich das Paar getrennt haben. Grund dafür sollen Handgreiflichkeiten gewesen sein. In diesem Zuge soll die Schauspielerin auch angezeigt worden sein. Offenbar nicht das einzige Mal, wie sich später herausstellen sollte. Die Abwärtsspirale begann.
Mitte März dann die Schockmeldung: Jasmin wurde von der costa-ricanischen Polizei verhaftet. RTL erfuhr im Gespräch mit Jasmins Vater, Michael Weber, dass Beamte seine Tochter ins Gefängnis in San José und ihren Sohn in ein Kinderheim gebracht haben. „Ich habe seit dem 20. Februar ununterbrochen Kontakt mit dem Konsulat und könnte Ocean eventuell mit Hilfe des Jugendamtes Berlin dort rausholen. Problem ist aber, dass er die amerikanische Staatsbürgerschaft hat“, erklärte der besorgte Opa im Gespräch mit RTL. Doch was war der Grund für die Verhaftung? „Jasmin wurde aufgrund mehrerer Delikte per Haftbefehl gesucht. Unter anderem soll sie auf die Familie ihres Freundes losgegangen sein und auf Service-Personal in einem Hotel“, so Weber zu RTL.
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Zwei Festnahmen und die Flucht nach Deutschland
Im Gefängnis soll die 40-Jährige bereits nach kurzer Zeit in den Psychiatrie-Trakt verlegt worden sein, wie ihr Vater RTL erklärte. „Ich hoffe wirklich, dass das jetzt eine gute Wendung nimmt und bete dafür, dass es Jasmin besser geht. Dass sie einfach mal erkennt, dass es so nicht weiter geht“, so Weber. Doch ein Besuch in der Psychiatrie zeigte, dass es der Schauspielerin alles andere als gut ging. „Ich bin hier mit 40 Frauen in einem Saal. Ich komme hier nicht raus, ich bin eingesperrt. Ich brauche Hilfe“, erklärte sie im tränenreichen RTL-Interview. Doch selbst diese Extremsituation wurde von der Sorge um ihren Sohn überschattet. „Ich habe so eine Angst, ich weiß überhaupt nicht, wie es ihm geht“, erklärte die 40-Jährige.
Am 21. März 2023 dann der erste Hoffnungsschimmer: Jasmin wurde nach zwei Wochen aus der Haft entlassen. Doch die Freude über die zurück gewonnene Freiheit hielt nur kurz. Bereits einen Tag später wurde sie in einem Hotel von Beamten aufgespürt und erneut festgenommen. Dieses Mal war eine fehlende Aufenthaltserlaubnis der Grund für die Festnahme. Nur wenige Stunden später wurde Jasmin, unter der Prämisse, das Land zu verlassen, aus der Haft entlassen. Am 22. März um 16.22 Uhr landete sie mit einem Flieger in Frankfurt.
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Wie ist die aktuelle Lage?
Am Frankfurter Flughafen wurde die Ex-GZSZ-Darstellerin von einer Freundin und einem RTL-Team in Empfang genommen. „Völlig fertig“, aber „erleichtert“ zeigte sich die Schauspielerin vor der Kamera. Nun gilt ihre ganze Aufmerksamkeit ihrem Sohn Ocean, den sie schnellstmöglich zu sich nach Deutschland holen möchte. „Die haben mir gesagt, meine einzige Möglichkeit meinen Sohn zurückzubekommen wäre, wenn jemand aus Deutschland mit einer Vollmacht kommt“, erklärte Jasmin im Interview mit RTL. Da kommt ihr Vater Michael Weber ins Spiel, der bereits alle Hebel in Bewegung gesetzt hat.
Um die Vormundschaft für Ocean zu beantragen und das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen, müsse er persönlich in Berlin vorstellig werden. „Das muss ich über mein zuständiges Jugendamt/Familiengericht machen. Und das werde ich in Berlin in Angriff nehmen. Der Anruf kam gerade erst vom Deutschen Roten Kreuz“, erklärt er RTL. Doch so ein Antrag brauche Zeit – aktuell wohl bis zu einem halben Jahr. Deshalb hat Jasmins Vater sich nun mit dem Internationalen Sozialdienst in Verbindung gesetzt: „Gemeinsam finden wir eine Lösung, Ocean da schneller als gedacht rauszuholen. Heißt: In ein paar Wochen könnte Ocean das Heim in Costa Rica verlassen“.
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Darum ist Deutschland jetzt der beste Ort für Jasmin Tawil
Zurück in Deutschland scheint Jasmin bessere Chancen zu haben, ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen. Die Gründe dafür sind zahlreich:
Hier wird die 40-Jährige von einem sozialen Umfeld aufgefangen. Eine Freundin hat Jasmin bereits bei sich aufgenommen und bemüht sich nun um einen Therapieplatz. Außerdem konnte die Schauspielerin ihren Haftbefehlen entkommen – in Deutschland droht der Mutter keine mögliche Gefängnisstrafe. Deshalb sprach sich auch das deutsche Konsulat in Costa Rica für eine schnelle Rückreise aus. Mit ihrem Vater als vorläufigen Vormund ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die costa-ricanischen Behörden ihren Sohn Ocean aus dem Kinderheim entlassen.
Anwältin für Familienrecht: „Lösung innerhalb der Familie ist die bessere Alternative“
Das mutmaßt auch Karola Rosenberg, Rechtsanwältin für Familienrecht, die den Fall einschätzt: „Wenn jemand straffällig wird und verurteilt wird und die Person trotzdem willens ist eine andere Lösung zu finden (z.B. eine Ergänzungspflegschaft durch den Großvater), dann muss auch nicht das Sorgerecht entzogen werden. Eine Krise kann nur vorübergehender Natur sein. Nur weil sie aktuell nicht für ihr Kind sorgen kann, heißt das nicht, dass das nicht in Zukunft wieder geht“, so die Juristin. Deshalb gelte es nun, eine geeignete Alternative für die Kindesunterbringung zu finden. „Dabei wird es in der Regel bevorzugt, das Kind bei einem Familienmitglied (bei dem keine Zweifel an der Erziehungsfähigkeit bestehen) unterzubringen, anstatt es durch eine Behörde fremd unterzubringen“, so Rosenberg. Deshalb könne sie sich vorstellen, dass die Entscheidung zugunsten des Opas ausfallen könnte. Das würde allerdings „das Einverständnis der Mutter“ voraussetzen. Fehlende Informationen zum genauen Gesundheitszustand und der Handlungsfähigkeit der Mutter sowie der Rechtslage in Costa Rica würden eine rechtliche Beurteilung allerdings enorm erschweren.