Vier NRW-Anbieter überprüft
Nach Affenhaus-Brand im Zoo Krefeld: NRW stoppt Online-Verkauf von Himmelslaternen
NRW-Arbeitsminister Laumann: Verkaufsstopp erwirkt
Nach dem verheerenden Affenhaus-Brand im Krefelder Zoo, der an Silvester durch Himmelslaternen ausgelöst wurde, geht Nordrhein-Westfalen gegen den Online-Verkauf der Leuchtkörper vor. „Die Verwendung von Himmelslaternen ist verboten. Aber der Verkauf der Produkte ist bislang erlaubt. Das kann man mit gesundem Menschenverstand kaum nachvollziehen“, sagt Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. Der Arbeitsschutz überprüfte den Angaben zufolge vier in NRW ansässige Anhieter von Himmelslaternen und erwirkte einen Verkaufsstopp.
Verbotene Himmelslaternen lösten Affenhaus-Brand aus
Die Landesregierung achte den freien Warenverkehr in Europa mit den Hürden für einschränkende Maßnahmen als hohes Gut, erklärte Laumann weiter. „Wir als Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen werden aber alle Instrumente nutzen, die wir bei der Marktüberwachung im Bereich Produktsicherheit haben, um diese unsicheren Produkte vom Markt zu nehmen.“ Mit einer Meldung an die Europäische Kommission will das NRW-Arbeitsministerium die EU auf das Thema aufmerksam machen.
Die Himmelslaternen, die eine Mutter und ihre beiden Töchter online erworben und zu Silvester steigen gelassen hatten, sind den Ermittlungen der Polizei zufolge Schuld am Brand im Affenhaus. Im Zoo Krefeld starben dabei mehr als fünfzig Tiere. Himmelslaternen steigen zu lassen ist in Deutschland seit dem Tod eines Jungen im Jahr 2009 verboten, sie zu erwerben allerdings nicht.
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