Nach Abschiebung: Ex-Leibwächter von Osama bin Laden soll wieder nach Deutschland zurückgeholt werden
Sami A. bereits in Tunesien den Behörden überstellt
Abschiebung erfolgt, aber wohl gegen geltendes Recht: Nachdem Sami A., der ehemalige Leibwächter von Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden, bereits aus Deutschland ausgeflogen und den Behörden in Tunesien übergeben worden war, soll die Abschiebung nach einer Gerichtsentscheidung rückgängig gemacht werden. Der Grund: Die Abschiebung von Sami A. stelle sich als "grob rechtswidrig dar und verletzt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien", teilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Freitag mit.
Verwirrung um tunesische Zusicherungen
Sami A. wurde am Freitag gegen 7:00 Uhr von Düsseldorf mit einer Chartermaschine nach Tunesien geflogen. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wurde am Freitag um 8:27 Uhr eine Entscheidung, wonach Sami A. vorerst nicht abgeschoben werden dürfe, per Fax an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) geschickt.
Das Gericht hatte entschieden, dass Sami A. vorerst nicht abgeschoben werden darf. Es liege keine diplomatisch verbindliche Zusicherung der tunesischen Regierung vor, dass dem Tunesier im Falle der Rückkehr keine Folter drohe, teilte es mit.
Sami A. lebte seit Jahren mit Frau und Kindern in Bochum. Der Tunesier war von den Behörden als sogenannter Gefährder eingestuft worden. Versuche ihn abzuschieben, waren mehrfach gescheitert. Ende Juni war er dann festgenommen und in ein Abschiebegefängnis gebracht worden, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ein Abschiebeverbot aufgehoben hatte.
Welche Konsequenzen die unrechtmäßige Abschiebung hat, ist noch unklar. Der "Bild"-Zeitung zufolge ist ein Antrag auf Rückführung beim Verwaltungsgericht eingegangen. "Darüber wird die Kammer womöglich am Freitag noch entscheiden“, zitiert das Blatt einen Gerichtssprecher.
Quelle: DPA/ RTL.de