David H. stritt Misshandlungen bis zuletzt ab
Mordprozess: Lebenslange Haftstrafe für Leonies (†6) Stiefvater
Leonie wurde misshandelt bis zum Tod
Knapp ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod der sechsjährigen Leonie aus Torgelow in Mecklenburg-Vorpommern haben die Richter ihr Urteil gesprochen: Der 28-jährige Stiefvater des Mädchens muss lebenslang ins Gefängnis. Konkret wurde David H. wegen Mordes durch Unterlassen, Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt. Als das Gericht seine Entscheidung verkündete, applaudierten die Zuschauer im Saal.
"Es war ein langsamer Sterbeprozess"
Knapp ein Jahr nach dem Tod der sechsjährigen Leonie ist ihr Stiefvater zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Neubrandenburg sprach den 28-Jährigen am Donnerstag des Mordes durch Unterlassen, der Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig. Leonie war am 12. Januar 2019 tot in der Wohnung der Familie in Torgelow in Vorpommern gefunden worden. Auch ihr zweijähriger Bruder war misshandelt worden.
Verteidigung: "Unser Mandant ist unschuldig"
Mit dem Urteil folgte die Schwurgerichtskammer der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine lebenslange Haftstrafe verlangt und ihre Forderung vor allem auf Angaben von Leonies Mutter gestützt. Diese hatte vor Gericht von einer "Spirale der Gewalt" durch den Lebensgefährten gesprochen. Sie habe früher Hilfe holen wollen, sei daran aber gehindert worden.
Der Stiefvater hatte vor Gericht lediglich eine schriftliche Erklärung verlesen lassen, in der er einen Treppensturz des Mädchens als Ursache für die tödlichen Verletzungen angab. Dem folgte das Gericht nicht. Eine Rechtsmedizinerin hatte festgestellt, dass die schwere Kopfverletzung mit der Hirnblutung nicht mit einem Treppensturz erklärbar sei. Leonie musste schon längere Zeit misshandelt worden sein.
Die Verteidigung hatte bis zuletzt darauf bestanden, dass es wirklich einen Treppensturz des Mädchens gegeben und dieser den Tod verursacht habe. Wer dem Mädchen die Verletzungen zugefügt habe, sei nicht nachweisbar. Die Aussagen der Mutter hielten die Anwälte für unglaubwürdig. Einen konkreten Strafantrag hatte Verteidiger Bernd Raitor aber nicht gestellt.
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Richter: "Leonie starb allein in einem kalten Zimmer"
"Leonie starb an den Folgen gezielter, massiver, stumpfer, mehrfacher und mehrseitiger Gewalteinwirkung", sagte der Vorsitzende Richter Jochen Unterlöhner bei der Urteilsgründung. "Es gab kaum eine Körperstelle, an der die Rechtsmediziner keine Verletzung festgestellt haben." Betroffen sei insbesondere der Kopfbereich gewesen.
"Leonie starb allein in einem kalten Zimmer", erklärte der Richter. Der Vater habe in der Küche geraucht, die Mutter am Handy gespielt bzw. sich um das jüngste Kind Jonathan gekümmert. "Leonie war die ganze Zeit allein. Allein mit ihren Schmerzen. Allein mit ihren Ängsten. Allein in ihrem Todeskampf."
Das Gericht glaubt nicht, dass Leonie die Treppe hinuntergestürzt ist. Der Angeklagte habe sich mehrfach in Widersprüche verstrickt: bei den Gesprächen mit der Notfallseelsorgerin, den Polizeibeamten und in den Vernehmungen.
Auch Leonies Bruder Opfer von Gewalt
Gegen die Mutter, die Mitte 2018 ein gemeinsames Kind mit dem Angeklagten zur Welt gebracht hatte, wird noch separat wegen Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt. Laut Staatsanwaltschaft ist unklar, warum sie die häufigen Verletzungen der Kinder nicht eher bemerkte und Hilfe geholt hatte.
Auch den zweijährigen Bruder, der heute bei seinem leiblichen Vater lebt, soll der 28-jährige Deutsche schwer misshandelt haben. Bei ihm waren ebenfalls Hämatome am Kopf und Rippenbrüche gefunden worden, die von stumpfer Gewalt stammen sollen. Wie der leibliche Vater von Leonie, Oliver E., mit dem Verlust umgeht, sehen Sie im Video oben.
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