Ex-DSDS-Star steht erneut vor Gericht
Menowin Fröhlich entgeht knapp einer Haftstrafe
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Menowin Fröhlich bekommt ein Jahr auf Bewährung
Menowin Fröhlich kommt mit einem blauen Auge davon! Der ehemalige DSDS-Star wurde am Dienstag (26. Mai) von seiner Vergangenheit eingeholt und musste sich in Darmstadt vor Gericht verantworten. Es ging um Menowins Freiheit. Denn es ist kein Geheimnis, dass er immer wieder Probleme mit dem Gesetz hatte. Doch das Urteil fiel mild aus: ein Jahr auf Bewährung für eine Trunkenheitsfahrt im Juni 2019.
„Dienstag ist ein großer Tag für mich"
Vor Gericht gestand Menowin Fröhlich die Tat. Der Sänger fuhr im Sommer 2019 nicht nur unter Alkoholeinfluss Auto, er war auch ohne Führerschein unterwegs - und baute zusätzlich einen Unfall. Glücklicherweise wurde niemand verletzt. Als er von der Polizei erwischt wurde, hatte er laut Blutuntersuchung 1,13 Promille. Da zuvor bereits zwei Bewährungen gegen ihn bestanden, hielt der Richter ihm eine ordentliche Standpauke: "In 50 Prozent aller deutscher Gerichte wären sie jetzt ins Gefängnis gegangen."
Wie sehr ihn die Situation belastet hatte, machte Menowin im Vorfeld mit offenen Worten bei Instagram deutlich. „Dienstag ist ein großer Tag für mich. Da habe ich nämlich eine kleine Geschichte, die noch ausgebadet werden muss. Da geht es nämlich um meine Freiheit. Dann werden wir mal gucken, wie die Sache ausgehen wird“, verriet er in seiner Instagram-Story. Kurz darauf fügte er noch hinzu: „Morgen ist ein scheiß Tag!"
Der 32-Jährige hat sein Leben in der letzten Zeit komplett umgekrempelt und achtet mehr auf sich. Nachdem er jahrelang mit Drogen- und Alkoholproblemen kämpfte, konzentriert er sich heute vor allem auf seine Familie und seine Karriere. Immer an Menowins Seite: Ehefrau Senay. Sie half ihm durch schwierige Zeiten und hat trotz aller Negativ-Schlagzeilen immer zu ihm gehalten.
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Menowins Strafakte
Ende 2005 wurde Menowin wegen gefährlicher Körperverletzung und Betrugs zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Die offene Bewährung einer Reststrafe von 313 Tagen wurde am 23. Juli 2010 vom Amtsgericht Darmstadt wegen Verstoß gegen die Bewährungsauflagen widerrufen. Da Menowin die Haft nicht wie gefordert zum 15. Februar 2011 freiwlllig antrat, wurde er am darauffolgenden Tag festgenommen.
Im Mai 2011 bekam der Sänger wegen Körperverletzung eine Bewährungsstrafe. Der Antrag auf vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis wurde abgelehnt und Menowin konnte erst im Dezember 2011 das Gefängnis verlassen. Im Februar 2017 verurteilte das Amtsgericht Heidelberg Menowin zu einem Jahr Haft ohne Bewährung wegen Fahrens unter Drogeneinfluss.