Verletzung der Menschenrechte

Mann hackt seiner Frau beide Hände ab - Russland muss Entschädigung zahlen

Er wurde zu 14 Jahren Straflager mit verschärften Haftbedingungen.
Symbolbild: Der Mann hackt seiner Frau beide Hände ab.
picture-alliance / Josef Wildgru, Josef Wildgruber

Russland muss misshandelter Frau Entschädigung zahlen

Ein Mann entführt seine Frau, fesselt sie und hackt ihr beide Hände mit einer Axt ab. Dieser unglaublich brutale Fall ist 2017 in Russland passiert. Der Mann wurde bereits zu 14 Jahren Haft und Schadensersatz verurteilt. Jetzt hat der Europäische Bundesgerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschieden: Auch Russland muss der Frau eine hohe Entschädigungssumme zahlen.

Frau trennte sich von ihrem Mann

Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Foto: Jean-Christophe Bott/epa/dpa
deutsche presse agentur

Die zweifache Mama leidet in ihrer Beziehung und will nach fünf Jahren Ehe die Scheidung. Sie sucht Zuflucht bei ihrer Mutter. Doch ihr Mann verfolgt sie immer wieder und beginnt sogar, gewalttätig zu werden. Sein Motiv: Eifersucht.

Die Frau erstattet Anzeige, doch offenbar nimmt die russische Polizei sie nicht ernst. Das Verhalten des Mannes sei nur „ein Zeichen seiner Liebe“, sagt ein Beamter zu der verängstigten Frau.

Kurz darauf geschieht das Unfassbare: Der Mann entführt seine Frau, fesselt sie und hackt ihr beide Hände mit einer Axt ab. Nach der grausamen Tat bringt er sie schwer verletzt ins Krankenhaus. Die Ärzte können eine Hand retten.

Russland muss der Frau mehr als 350.000 Euro Entschädigung zahlen

Ein Jahr nach der Tat wurde der Mann zu 14 Jahren Straflager mit verschärften Haftbedingungen und zu 26.000 Euro Schadensersatz verurteilt.

Nun entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg: Auch Russland muss der Frau mehr als 350.000 Euro Entschädigung zahlen. Der Grund: Russische Behörden hätten nicht ausreichend ermittelt. Außerdem habe es der Staat versäumt, Gesetze zu erlassen, die häusliche Gewalt effektiv bekämpften.

Offenbar kein Einzelfall: Solange Russland die geforderten Gesetze zum Schutz von Frauen nicht erlasse, werde das Gericht solche Beschwerden beschleunigt bearbeiten. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Innerhalb von drei Monaten können es die Prozessparteien anfechten. (ihe)