Mallorca-Urlaub
Gilt nun auch eine Maskenpflicht am Strand?
Spanien verschärft Coronamaßnahmen aufgrund steigender Infektionszahlen
Wegen einer erneut steigenden Coronainzidenz hat die spanische Regierung strengere Schutzmaßnahmen angeordnet, die heute in Kraft treten. Zu diesen Maßnahmen gehört nun auch die Maskenpflicht im Freien und in geschlossenen öffentlichen Räumen wie Geschäften oder Restaurants – auch wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Diese Maßnahme soll die Regelungen in allen 17 Regionen Spaniens vereinheitlichen und so lange bestehen bleiben, bis die Coronakrise als beendet gilt.
Regelung gilt ab sofort – und nun auch am Strand
Diese Verordnung ging aus einem Amtsblatt hervor, das die spanische Zentralregierung in Madrid gestern am späten Abend veröffentlichte und ab heute gelten soll. Wenn ab sofort auch dort im Freien eine Maske getragen werden muss, wo Abstand gehalten werden kann, heißt das leider auch, dass beim Sonnenbaden am Strand oder Pool oder auch beim Wandern in der Natur ein Mund-Nasenschutz benutzt werden muss. Baden, Sport im Freien oder der Verzehr von Essen und Trinken in Gastronomiebereichen sind aber weiterhin von der Verschärfung ausgeschlossen.
Balearen-Regierung will diese Regelung nicht akzeptieren
Die Verordnung einer Maskenpflicht am Strand kam auch für die balearische Regionalregierung überraschend. Patricia Gomez, die Gesundheitsministerin der Balearen, kündigte sofort den Versuch an, das Sonnenbaden auch ohne Maske wieder zu ermöglichen – mit Erfolg. Wie das Mallorca Magazin berichtet, sind die Balearen von dieser Regelung bis nach Ostern ausgenommen. Beim Sonnenbaden am Strand und Pool, oder beim Spazieren könne auf einen Mund-Nase-Schutz verzichtet werden. Die Einhaltung der Mindestabstände bzw. der greifenden Maskenpflicht soll aber von sämtlichen Ordnungskräften kontrolliert werden. Damit gilt für die Inseln die zuvor gültige Maskenpflicht, bis eine überregionale Arbeitsgruppe diesbezüglich weitere Entscheidungen trifft.
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Maskenpflicht am Strand als kostenloser Stornierungsgrund?
Zwar gab es im vergangenen Jahr ein Gerichtsurteil, dass einem Urlauber das Recht auf kostenlose Stornierung in einem solchen Fall zugesprochen hatte, RTL-Reiseexperte Ralf Benkö schätzt einen erneuten Zuspruch in diesem Jahr aber eher als unwahrscheinlich ein. „Damals war die Pandemie noch neu und eine solche Auswirkung, wie eine weitreichende Maskenpflicht für Urlauber, nicht absehbar“, erklärt Benkö. Doch nach einem Jahr Coronakrise kann von Überraschung keine Rede mehr sein: „Deshalb müssten Urlauber, die sich dennoch für eine solche Reise entscheiden, nun vermutlich mehr Einschränkungen hinnehmen.“
Aktuelles und klares Urteil liegt nicht vor
Ab wann Gerichte eine Einschränkung als unzumutbar betrachten, ist jedoch unklar. Womöglich würden sich solche eher auf Quarantänemaßnahmen oder Ausgangssperren beziehen. Deshalb warnt Reisereporter Benkö: „Solange es keine neuen Urteile dazu gibt, würden Urlauber, die nun wegen Stornokosten für aktuell gebuchte Mallorca-Reisen vor Gericht ziehen, ein deutliches Risiko eingehen, damit vielleicht nicht durch zu kommen. Denn es ist zu erwarten, dass sich die Rechtsprechung den neuen Realitäten anpasst.“