Transparenz
Lobbyregister soll beim hessischen Landtag kommen
Beim hessischen Landtag soll ein Lobbyregister eingeführt werden. Die Bürgerinnen und Bürger hätten ein Recht zu erfahren, wer an Entscheidungsprozessen und Gesetzgebungsverfahren mitgewirkt habe, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Jürgen Frömmrich, am Mittwoch im Landtag in Wiesbaden. Wer seine Interessen gegenüber dem Landtag, der Landesregierung oder Abgeordneten vertrete, müsse dies künftig durch Eintragung in das Register angeben.
Mit dem Gesetzentwurf werde ein Zeichen für Transparenz bei demokratischen Vorgängen gesetzt, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Matthias Büger. Es gehe aber auch darum, weiter Raum für vertrauliche Gespräche zu bieten. Ähnlich äußerte sich auch sein Amtskollege von der CDU-Fraktion, Holger Bellino. Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen legten zusammen mit der FDP gemeinsamen den Gesetzentwurf vor.
Die SPD-Abgeordnete Angelika Löber nannte das Vorhaben überfällig. Die Sozialdemokratin forderte die Einsetzung eines Lobbyismusbeauftragten. Der Linken-Rechtsexperte Ulrich Wilken kritisierte, das Lobbyregistergesetz sei gespickt mit Ausnahmen und Schlupflöchern. Es sehe lediglich ein allgemeines Register von Interessenvertretern vor. Es werde damit nur ein Branchenverzeichnis angelegt.
Der Bundestag hat bereits ein Lobbyregister eingeführt. Es soll sichtbar machen, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung nimmt. Seit Anfang 2022 sind professionelle Interessenvertreter damit verpflichtet, sich dort einzutragen. Sie müssen Angaben unter anderem über ihre Auftraggeber und Themenfelder sowie zum personellen und finanziellen Aufwand ihrer Lobbytätigkeit bei Bundestag und Bundesregierung machen. Lobbyisten sind verpflichtet, sich an einen vorgegebenen Verhaltenskodex zu halten. Bei Verstößen dagegen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.