Ehefrau (31) brutal hingerichtet

Axtmörder (34) von Limburg wegen Mordes angeklagt

Der 34-jährige Ehemann sei nach der Tat widerstandslos festgenommen worden.
Der 34-jährige Ehemann sei nach der Tat widerstandslos festgenommen worden.
RTL

Vorwurf gegen Imad A. (34): Heimtückischer Mord

Der bestialische Mord an Sana A. hat die ganze Bundesrepublik erschüttert. Die 31-jährige Mutter wurde im Oktober vergangenen Jahres von ihrem Ehemann Imad A. erst mit einem Auto angefahren und dann mit einer Axt und einem Küchenbeil brutal hingerichtet. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den 34-Jährigen erhoben. Ihm wird heimtückischer Mord aus niedrigen Beweggründen vorgeworfen.

Imad A. soll die Tat zuvor geplant haben

Imad A. soll den Mord an seiner Ehefrau bereits Tage zuvor geplant haben. Er soll laut Staatsanwaltschaft genau gewusst haben, dass Sana A. mit den beiden gemeinsamen Kindern im Limburger Frauenhaus lebt. Auch welchen Weg sie mit ihnen zur Kita nimmt, soll er gewusst haben. So konnte der Deutsche mit tunesischen Wurzeln die Tat genau planen.

Laut Augenzeugen raste der 34-Jährige am 25. Oktober 2019 um 8.25 Uhr mit einem gemieteten Audi in der Weiersteinstraße nahe des Limburger Busbahnhofs auf seine Frau zu und fuhr sie an. Sie lief da gerade auf dem Bürgersteig. Dabei erlitt sie dem schriftlichen Obduktionsergebnis zufolge bereits tödliche Verletzungen. Dann nahm der 34-Jährige eine Axt aus dem Kofferraum und schlug damit mindestens fünf Mal gegen den Kopf und den Hals des Opfers ein, so die Staatsanwaltschaft. Auch mit dem Beil soll der Mann auf den Hals gezielt haben. ​

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Ehemann festgenommen
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Axtmörder schweigt zu den Vorwürfen

Das Motiv von Imad A. sehe man in der zuvor erfolgten Trennung des Paares, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Limburg am Mittwoch. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet. Wann es zum Prozess kommt, war noch unklar. A. sitzt in Untersuchungshaft und schweigt zu den Vorwürfen.

Angeklagt ist der 34-Jährige aber nicht nur wegen Mordes aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen, sondern unter anderem auch wegen Nötigung und Bedrohung. Er soll am Tattag zwei Passanten mit einer Schreckschusswaffe bedroht haben.

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