19. Februar 2017 - 16:26 Uhr
Düsseldorfer Landgericht widerruft Urteil
Musiklehrer Philip Parusel (50) kann aufatmen - und mit ihm Zehntausende Lehrerkollegen. Wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung hatte der Pädagoge lange auf der Anklagebank ausharren müssen. Das Landgericht Düsseldorf sprach ihn in der Berufung frei. Im August vergangenen Jahres war er noch verurteilt worden.
Schüler alarmierte per Handy die Polizei - wegen Nachsitzen

Eine Unterrichtsstunde über den 'Teufelsgeiger' Paganini brachte Parusel juristisch in Teufels Küche. Die Klasse 6b war laut und sollte deswegen den Wikipedia-Eintrag über Paganini abschreiben. Am Ende der Stunde wollte Parusel die Abschriften einzeln kontrollieren, setzte sich dazu in die Tür, schob einen Drängler zurück, der später über Schmerzen nach einem Stoß in die Magengrube klagt. Da wählte ein Schüler per Handy den Polizei-Notruf. In der Klasse drehe ein Lehrer durch - Schüler würden geschlagen und gegen ihren Willen festgehalten. Die Polizei tauchte auf, der Schulleiter eilte herbei. Parusel saß noch in der Tür, die Gitarre quer auf dem Schoß, eine Handvoll Schüler war noch im Raum.
In erster Instanz wurde der Lehrer vom Amtsgericht Neuss sogar wegen Freiheitsberaubung schuldig gesprochen und verurteilt, auch wenn es statt einer Strafe eine Verwarnung gab.

So erleichtert er nach dem Freispruch ist, hat die Sache für ihn einen Nachgeschmack: "Ich habe mein Vertrauen in Staatsanwaltschaft und Polizei ein wenig verloren." Lehrer hätten die Aufgabe, Grenzen aufzuzeigen. "Wenn man dabei von offizieller Seite demontiert wird, wird das sehr erschwert", sagt Parusel. Bis vor kurzem habe er den Lehrerberuf noch jedem empfohlen. Da sei er nun vorsichtiger. "Alle Welt sagt uns, wie wir es besser machen können, aber keiner kommt und macht es vor."
Der Lehrer beendet den Unterricht, nicht der Schulgong
Staatsanwältin Laura de Bruyne hatte sich bis zuletzt für eine Verurteilung des Pädagogen ins Zeug gelegt: "Es besteht kein Zweifel daran, dass er eine Straftat begangen hat." Verteidiger Andreas Vorster räumt ein: "Ja, es handelt sich um Freiheitsberaubung. Schulpflicht ist Freiheitsberaubung, das hat schon das Bundesverfassungsgericht festgestellt." Im Rahmen der Schulpflicht gelte aber nun einmal: Der Lehrer beende den Unterricht, nicht der Schulgong.
Das Gericht befindet schließlich: Man habe keine Straftat feststellen können. Und einen kleinen Seitenhieb kann sich der Vorsitzende Richter Rainer Drees, der das Verfahren nach eigenem Bekunden gerne eingestellt hätte, nicht verkneifen: "Es ist doch fraglich, ob es Sinn macht, so etwas zu verfolgen."