Laserangriff auf G20-Polizeihubschrauber: Bewährungsstrafe trotz Ungereimtheiten

Der Angeklagte verbirgt im Amtsgericht Altona neben seinem Anwalt Oliver Klostermann (r) sein Gesicht hinter einem Aktenordner. Im Prozess um eine Laserattacke auf einen Hubschrauber beim G20-Gipfel wird voraussichtlich
Prozess um Laserstrahl-Angriff auf Hubschrauber-Piloten: Der Angeklagte verbirgt sein Gesicht bei einem früheren Verhandlungstermin.
dpa, Markus Scholz

Amtsgericht Hamburg-Altona spricht 27-Jährigen schuldig

Die Tat hätte böse enden können: Während des G20-Gipfels in Hamburg wurde mit einem Laserpointer in einen Polizeihubschrauber hereingeleuchtet. Jetzt hat ein Gericht in Hamburg einen 27-Jährigen schuldig gesprochen – trotz vieler Ungereimtheiten.

Gutachter widerlegt Angaben des Piloten

Sechs Monate auf Bewährung wegen des versuchten gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr und versuchter gefährlicher Körperverletzung. So lautet das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona gegen einen 27-Jährigen. Die Richter sind überzeugt, dass der Angeklagte am 6. Juli aus einer Dachgeschosswohnung mehrfach mit einem grünen Laserpointer in den Helikopter leuchtete, als dieser in 400 Metern Höhe kreiste. Sie blieben mit dem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die ein Jahr auf Bewährung für angemessen hielt.

Zu einer konkreten Gefährdung für die Besatzung sei es zwar nicht gekommen, es habe jedoch ein "unkalkulierbares Risiko" bestanden, stellten die Richter fest. Pilot und Co-Pilot hatten vor Gericht angegeben, jeweils im rechten Auge von dem Laserlicht geblendet worden zu sein. Der Pilot behauptete, er habe nach dem Vorfall mehrere Sekunden lang nichts sehen können und es sei zu einem erheblichen Höhenabfall des Hubschraubers gekommen. Die Verteidigung hatte diese Angaben bereits im Vorfeld als "erstunken und erlogen" bezeichnet. Das Gericht ließ ein Gutachten erstellen – Ergebnis: Weder sei ein einzelnes Auge geblendet worden, noch habe der Hubschrauber an Höhe verloren.

Verteidigung: Aussage des Piloten "erstunken und erlogen"

Die Verteidigung will das Urteil nicht akzeptieren: "Wir gehen weiterhin davon aus, dass der Angeklagte nicht der Täter ist", sagte der Anwalt des Angeklagten aus Greifswald. Er werde daher höchstwahrscheinlich in Revision gehen und erwäge zudem, den Piloten wegen Falschaussage anzuzeigen. Die Aussage sei "erstunken und erlogen".