Sozialgericht
Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf 20 FFP2-Masken pro Woche
129 Euro zusätzlich zum Regelsatz für Masken-Anschaffung
Jobcenter müssen Arbeitssuchenden kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung stellen. Nach einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Sozialgerichts Karlsruhe stehen Hartz-IV-Empfängern zusätzlich zum Regelsatz wöchentlich 20 FFP2-Masken zu – oder als Geldleistung monatlich 129 Euro. Das Gericht argumentierte mit dem Schutz des Klägers und dem Schutz der Allgemeinheit.
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Mehrbedarf für Infektionsschutz
Ohne Mund-Nasen-Bedeckung dieses Standards seien Empfänger von Grundsicherungsleistungen in ihrem Grundrecht auf soziale Teilhabe unverhältnismäßig beschränkt. Alltagsmasken oder OP-Masken seien als Schutz vor SARS-Cov-2-haltigen Aerosolen in Straßenbahn, Supermarkt oder im Wartezimmer nicht gut genug geeignet.
Die Anerkennung des individuellen Mehrbedarfs an FFP2-Masken schütze auch die Allgemeinheit vor einer weiteren Verbreitung des Virus. Dem Infektionsschutz würde ein "Bärendienst" erwiesen, wenn man die FFP2-Masken nicht bereitstelle.
Damit hatte ein Arbeitsloser mit seinem Eilantrag Erfolg. Der Kammerbeschluss (Az. S 12 AS 213/21 ER - SG Karlsruhe vom 11.02.2021) ist laut Gericht rechtskräftig.
Auch die Politik hat nach Kritik von Sozialverbänden reagiert und Hartz-IV-Empfängern je zehn kostenlose FFP2-Masken zugesagt. Allerdings geht die Karlsruher Gerichtsentscheidung deutlich darüber hinaus.
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Quelle: DPA / RTL.de