Fechenheimer Wald
Klimaaktivist scheitert mit Eilantrag gegen Räumung
Im Streit um die Rodung im Fechenheimer Wald ist ein Klimaaktivist am Mittwoch mit seinem Eilantrag gegen die Räumung der Polizei gescheitert. Das Frankfurter Verwaltungsgericht wies den Antrag zurück. So stellten die Richter fest, dass die angegriffenen Räumungsmaßnahmen offensichtlich rechtmäßig sind.
Da die nicht angemeldete Versammlung der Aktivistinnen und Aktivisten in einem Gebiet stattgefunden habe, das aufgrund des Hessischen Waldgesetzes wegen der anstehenden Rodungsarbeiten gesperrt worden war, liege eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor, hieß es in der Mitteilung des Gerichts. Und: Die Aktivisten müssten nach dem Versammlungsgesetz das Areal sofort verlassen. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.
Am Mittwochvormittag hatte die Polizei mit einem Großeinsatz die Räumung begonnen und erste Menschen aus dem besetzen Gebiet getragen. Die Zahl der Aktivistinnen und Aktivisten, die sich dort zunächst aufgehalten hatten, lag laut den Schätzungen der Beamten im unteren zweistelligen Bereich. Der Einsatz war am Nachmittag noch nicht abgeschlossen.
Hintergrund der Räumung ist der geplante Ausbau des Riederwaldtunnels im Fechenheimer Wald. Am Dienstag hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Teilrodung des Waldes im Zuge des Ausbaus der A66 vorgenommen werden kann, nachdem ein Eilantrag der Naturfreunde Deutschlands nach einem Aufschub abgelehnt worden war.
Bereits am Montag war der Klimaaktivist vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht mit einem Eilantrag gescheitert, die betroffene Waldfläche betreten zu dürfen. Der Aktivist, der ein Baumhaus in dem Wald errichtet hatte, und dort sein Hab und Gut aufbewahrt, hatte unter anderem seine Rechte auf Unverletzlichkeit der Wohnung geltend gemacht. Gegen den Beschluss hat der Mann Beschwerde beim VGH eingelegt.