Jan Böhmermanns 'Schmähgedicht' über Recep Tayyip Erdogan bleibt verboten

Jan Böhmermanns und Recep Tayyip Erdogan
Bestimmte Passagen aus Jan Böhmermanns 'Schmähgedicht' auf Recep Tayyip Erdogan bleiben weiter verboten.
dpa, EPA

Große Teile des 'Schmähgedichts' bleiben verboten

Das Uteil steht fest: Das 'Schmähgedicht' des TV-Entertainers Jan Böhmermann (37) über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan bleibt in größeren Teilen verboten. Das entschied das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg. Bei dem Urteil ging es vor allem um die Frage, ob das Gedicht im Rahmen der Kunstfreiheit erlaubt ist oder gegen die Menschenwürde verstößt.

Oberlandesgericht Hamburg bestätigte Urteil der ersten Instanz

Erdogan wollte das Gedicht komplett verbieten lassen. Am 10. Februar entschied das Hamburger Landgericht bereits, dass nur bestimmte Teile des Gedichts nicht mehr vorgetragen werden dürfen. Die Wiederholung bestimmter "ehrverletzender" Passagen war seitdem verboten. Böhmermann legte gegen diese Entscheidung Berufung ein. Das Oberlandesgericht bestätigte dieses Urteil nun.

Auch Erdogan wollte das Urteil anfechten, um das Gedicht doch noch komplett verbieten zu lassen. Die Berufung des türkischen Präsidenten wurde aber zurückgewiesen. Der Moderator hatte die Verse am 31. März 2016 in seiner Sendung 'Neo Magazin Royale' vorgetragen und darin das türkische Staatsoberhaupt unter anderem mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht.

Jan Böhmermann will zur Not auch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen

Das OLG hielt die Entscheidung des Landgerichts für sorgfältig begründet und nachvollziehbar. Zwar handele es sich bei dem umstrittenen Beitrag um Satire, Satirefreiheit sei aber nicht grenzenlos, erklärte der Vorsitzende Richter Andreas Buske. Wenn sie in die Menschenwürde eingreife, stoße sie an ihre Grenzen. Böhmermann hatte bereits im Vorfeld angekündigt, notfalls vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, sollte er erneut vor Gericht scheitern.

Quelle: DPA, RTL.de