Homeoffice: Keine Unfallversicherung für den Gang aufs Klo
Gericht hat entschieden
Homeoffice: Keine Unfallversicherung für den Gang aufs Klo
Sozialgericht München entscheidet über Homeoffice-Unfall
Wer im Homeoffice auf die Toilette geht, ist im Falle eines Unfalls nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das hat das Sozialgericht München laut Mitteilung vom Montag entschieden.
Gesetzliche Unfallversicherung greift im Homeoffice nicht
Das Gericht hat einem Kläger nicht Recht gegeben, der einen Sturz auf dem Rückweg vom heimischen WC als Arbeitsunfall geltend machen wollte.
Während Arbeitnehmer beim Gang zur Toilette im Betrieb gegen Unfälle versichert sind , greift die Unfallversicherung über den Arbeitgeber im Homeoffice nicht, weil dieser dort keinen Einfluss auf die Sicherheit der Einrichtung hat, wie das Gericht argumentierte.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Der Kläger arbeitete in einem Büro im Keller seines Hauses. Dort fanden auch regelmäßig Besprechungen mit Kollegen statt. Das Urteil von Juli ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: DPA/RTL.de