Beschluss der Bundesregierung

Heiko Maas: Ende der Reisewarnungen für bestimmte Länder beschlossen

Bundesaußenminister Maas zur Aufhebung der Reisewarnung Für EU-, und Schengen-Staaten sowie Großbritannien
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Für EU-, und Schengen-Staaten sowie Großbritannien
Bundesaußenminister Maas zur Aufhebung der Reisewarnung

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Urlaub in fast ganz Europa möglich

Bundesaußenminister Heiko Maas hat das Ende der Reisewarnungen für 31 europäische Länder beschlossen. Maas warnt dennoch:“ Reisewarnungen sind keine Reiseverbote und Reisehinweise sind keine Reiseeinladungen“.

Ab dem 15. Juni sollen tägliche Reisehinweise zu jedem Land angepasst werden, die auch künftig weiter davon abhängig gemacht werden, wie sich das Infektionsgeschehen entwickle. Dabei will sich die Bundesregierung an der für Deutschland geltenden Obergrenze von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen orientieren.

Im Video sehen Sie, warum Spanien noch eine Ausnahme bleibt.

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In welche Länder kann ich reisen?

Sommerurlaub von der Adria bis an die Algarve: Das könnte wieder möglich sein. Aus dem Eckpunktepapier der Bundesregierung, das RTL auch vorliegt, geht hervor, dass die Reisewarnungen für Mitgliedstaaten der Europäischen Union, schengen-assoziierte Staaten wie Island, der Schweiz und Lichtenstein sowie Großbritannien und Nordirland ab dem 15. Juni beendet werden sollen.

Durch die zukünftig individuellen Reisehinweise soll über landesspezifische Risiken informiert werden und bei Notwendigkeit von touristischen Reisen abgeraten werden. Das soll zum Beispiel für Großbritannien der Fall sein, da dort noch eine 14-tägige Quarantänepflicht für Einreisende besteht.

Keine Rückholaktionen mehr

​“Es wird in diesem Sommer nicht noch einmal eine Rückholaktion für deutsche Urlauber geben“, erklärte Maas. Zwar würden die Botschaften festsitzenden Menschen wie auch vor der Corona-Krise gewohnt für Hilfe zur Verfügung stehen, eine großangelegte Hilfsaktion für hunderttausende Deutsche solle es aber nicht erneut geben.

"Eine Abholung deutscher Staatsangehöriger durch die Bundesregierung während einer möglicherweise im Ausland verhängten Quarantäne bleibt ausgeschlossen", heißt es in dem Papier weiter.

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