Gerichtsurteil: E-Zigaretten in Gaststätten weiterhin erlaubt
Niederlage für die Stadt Köln
Die Raucher von E-Zigaretten haben einen gerichtlichen Etappensieg errungen: Der Konsum der elektrischen Zigaretten bleibt in Gaststätten in Nordrhein-Westfalen erlaubt. Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied, dass das strenge nordrhein-westfälische Nichtraucherschutzgesetz nicht für die Verdampfer gelte.
Weil bei E-Zigaretten kein Tabak verbrennt, sondern nikotinhaltige Flüssigkeit verdampft werde, handele es sich nicht um Rauchen, argumentierten die Richter. Zudem seien die Gefahren für Dritte nicht mit denen des Zigarettenqualms vergleichbar.
Damit schlossen sich die Richter in zweiter Instanz einem Urteil des Landgerichts Köln an, gegen das die Stadt Köln Berufung eingelegt hatte. Das Oberverwaltungsgericht ließ keine Revision zu. Geklagt hatte ein Kölner Gastwirt, in dessen Bar die Gäste zur E-Zigarette greifen dürfen.