Gerichtsbeschluss: Ex-Todeskandidatin Milke steht offenbar neuer Prozess bevor
Zeuge muss aussagen
Die in Berlin geborene ehemalige US-Todeskandidatin Debra Milke muss sich vermutlich doch einem neuen Prozess im US-Staat Arizona stellen. Ein Gericht in Phoenix entschied, dass der Hauptbelastungszeuge gegen Milke doch aussagen muss. Er dürfe sich nicht auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen.
Ohne seine Aussage wäre eine Neuaufnahme des Verfahrens geplatzt. Die 49-jährige Milke - Tochter einer Deutschen und eines Amerikaners - war vor über 20 Jahren zum Tode verurteilt worden, weil sie 1989 zwei Männer angestiftet haben soll, ihren damals vierjährigen Sohn zu töten.
Prozess nicht vor 2015
Ein Berufungsgericht hatte das Urteil im vergangenen Jahr wegen mangelnder Beweise für ungültig erklärt. Milke durfte darauf nach Kaution und mit einigen Einschränkungen in Freiheit. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr aber weiterhin Mord vor. Ein neuer Prozess dürfte nicht vor 2015 beginnen.
Bei dem Hauptbelastungszeugen handelt es sich um einen heute pensionierten Ermittler, der seinerzeit behauptet hatte, dass Milke ihm die Tat gestanden habe. Er hatte das Verhör aber nicht aufgezeichnet und sich keine Notizen gemacht. Später war er mehrfach überführt worden, in anderen Verfahren vor Gericht Falschaussagen gemacht zu haben.
Um sich in einem erneuten Prozess nicht selbst belasten zu müssen, wollte der Zeuge die Aussage verweigern. Dieses Recht lehnte das Gericht jetzt ab.