Urteil in Dortmund

Richter erklärt Corona-Schutzverordnung für ungültig

Dieses Urteil löste in den sozialen Medien eine hitzige Debatte aus und könnte noch weitreichende Folgen haben.
Dieses Urteil löste in den sozialen Medien eine hitzige Debatte aus und könnte noch weitreichende Folgen haben.
christoph soeder, dpa, Christoph Soeder

Dortmunder Corona-Urteil löst heftige Debatte im Internet aus

Dieses Urteil löste in den sozialen Medien eine hitzige Debatte aus und könnte noch weitreichende Folgen haben: Am Amtsgericht Dortmund hatte ein Richter am Montag drei Männer freigesprochen, die im Frühjahr gegen die damals geltenden Kontaktbeschränkungen verstoßen haben sollen. Seine Begründung: Ein derart gravierender Grundrechtseingriff bedürfe eines förmlichen Gesetzes durch das Parlament - und nicht nur einer Verordnung durch die Regierung.

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Jetzt soll das Oberlandesgericht Hamm entscheiden

Das Urteil (Az. 733 Owi 64/20) ist noch nicht rechtskräftig. Laut Amtsgericht hat die Staatsanwaltschaft bereits Beschwerde eingelegt, über die jetzt das Oberlandesgericht Hamm entscheiden muss. Das Urteil wurde laut Amtsgericht von dem Kollegen „ausführlich begründet“ und soll zeitnah veröffentlicht werden.

Sollte das Urteil standhalten, könnte es eine enorme Signalwirkung für die ganze Bundesrepublik haben.

Anwalt: "Dicke Klatsche" für die staatlichen Behörden

In Foren von Coronaschutz-Gegnern wurde der Richterspruch als bahnbrechend bewertet. Ein in der Szene bekannter Anwalt bezeichnete das Urteil als „dicke Klatsche“ für die staatlichen Behörden. Andere Twitter-Nutzer erhoffen sich dadurch eine Lockerung oder gar ein Ende der aktuell geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie.

Befürworter der Corona-Regeln sehen darin eher eine Gefahr: „Sollte das Urteil bestätigt werden, werden wir bald Bilder wie in Italien haben“, heißt es in einem Tweet. In Italien hatte sich die Lage im Frühjahr dramatisch zugespitzt. Es gab keinen Platz auf Intensivstationen, Patienten konnten nicht behandelt werden, von Entscheidungen über Leben und Tod war die Rede. Zuletzt warnten auch immer mehr deutsche Politiker vor „italienischen Verhältnissen“, wie Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans am Sonntag.

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Es geht um den ersten Corona-Lockdown im Frühjahr

Mit der Coronaschutz-Verordnung vom 22. März, auf die sich das Urteil bezieht, wurde der erste Lockdown in Deutschland rechtlich begründet. In der Verordnung hieß es: „Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 2 Personen sind untersagt.“

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