Gericht brauchte zu lange: Vorbestrafter Kinderschänder kommt frei und missbraucht erneut zwei Kinder

Die Mutter der Kinder spricht jetzt in einem bewegenden Interview

Es ist ein absoluter Aufreger: Jörg A. war wegen Kindesmissbrauchs vorbestraft und saß in Untersuchungshaft. Weil es dem Landgericht in Cottbus aber nicht gelang, ihm rechtzeitig den Prozess zu machen, kam er auf freien Fuß. Und kaum war er draußen, missbrauchte er erneut Kinder - die beiden Söhne von Steffi R. Die zweifache Mutter ist entsetzt und spricht nun in einem bewegenden Interview über den Fall.

"Er hat meine Kinder sexuell missbraucht. Er hat sie angefasst. Sie mussten ihn anfassen", beschreibt sie. Der 45-Jährige soll zu ihren Kindern gesagt haben: "Wenn ihr nicht macht, was ich sage, dürft ihr nicht mehr Playstation spielen." Dass die beiden Kinder im Alter von sechs und sieben Jahren von ihm missbraucht wurden, hätte also verhindert werden können, wenn das Gericht schneller gearbeitet hätte. "Es ist aus meiner Sicht heraus ein Armutszeugnis der Justiz, dass sie nicht in der Lage war, zeitnah die Hauptversammlung zu eröffnen", erklärt der Anwalt von Steffi R.

Jörg A. war zur Tatzeit auf Bewährung. Dreimal war er bereits in Haft und stand seit 1998 unter Beobachtung. Kontakt zu Kindern wurde ihm untersagt. Er soll zugegeben haben, pädophil zu sein und dass er "kleine blonde Jungs" bevorzuge.

Im November 2014 wurde er durch einen Entscheid des Oberlandesgerichtes aus der Untersuchungshaft entlassen, weil das Landgericht überfordert war. Der Prozess von A. wurde immer wieder verschoben, bis er dann nach sechs Monaten entlassen werden musste. Zu viele Krankenfälle, zu wenig Personal lautete die Begründung des Gerichts. Ein Versäumnis, das Folgen haben sollte: Kaum war er draußen, verging er sich im Frühjahr 2015 mehrfach an den beiden Jungen.

Die Mutter der Kinder macht sich große Vorwürfe: "Ich fühle mich schuldig, dass ich es nicht gemerkt habe. Ich fühle mich schuldig, dass ich ihm vertraut habe." Generell fühle sie sich schuldig, dass sie ihre beiden Jungs überhaupt zu A. gelassen habe, der zu der Zeit ihr Nachbar war.

Jetzt ist Jörg A. im Cottbuser Landgericht der Prozess gemacht worden. Er wurde zu sechs Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Allerdings hat der Richter keine Sicherungsverwahrung verhängt. Denn um diese anordnen zu können, müssen strenge Auflagen erfüllt sein. Nach Ansicht des Richters treffen die bei Jörg A. nicht zu. Denn er habe bei seinen Taten keine Gewalt angewendet oder die Kinder verletzt. Daher sei nicht sicher, dass er mit großer Wahrscheinlichkeit wieder schwere Straftaten begehen werde, bei denen Kinder schweren seelischen Schaden nehmen, fasst die 'Lausitzer Rundschau' die Urteilsbegründung zusammen. Die Mutter der Jungen überlegt nun, gegen das Urteil vorzugehen.