Zig Lappen bald nicht mehr gültig

Führerschein umtauschen: Tabelle zeigt, wer wann einen neuen beantragen muss

Papier-Führerscheine und Führerschein in Kartenform
Es gibt ein neues Verfallsdatum für Führerscheine, weshalb Millionen Lappen umgetauscht werden müssen.
Imago

Achtung, Autofahrer! In Deutschland müssen Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Dieser Umtausch läuft gestaffelt ab, abgestuft nach Geburtsjahrgängen der Fahrer beziehungsweise nach Ausstellungsdatum. Der Grund: Unsere Führerscheine sollen fälschungssicher werden, außerdem sollen nach dem Umtausch alle Führerscheine in einer gemeinsamen Datenbank erfasst werden können sowie ein Ablaufdatum von 15 Jahren bekommen.

Diejenigen, die als nächstes dran sind, haben noch bis zum 19. Januar 2024 Zeit, ihren Lappen umzutauschen. Wir erklären, welche Autofahrer mit welchen Alt-Führerscheinen danach dran sind.

Mit dem Ablaufdatum erlischt nicht die Fahrerlaubnis

Ein Ablaufdatum hatten bisher nur Führerscheine, die nach 2013 ausgestellt wurden, doch das soll sich nach und nach ändern. Der Führerschein-Umtausch ist ein Mammutprojekt: Betroffen sind die Besitzer von rund 15 Millionen bis 1998 ausgestellten Papierführerscheinen und etwa 28 Millionen Scheckkartenführerscheinen, die von 1999 bis 19. Januar 2013 ausgegeben wurden. Der zeitliche Stufenplan wurde vom Verkehrsausschuss vorgeschlagen und im Bundesrat beschlossen. Betroffen sind dabei nicht nur Auto-Führerscheine, sondern die Lappen aller Klassen.

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Ein Ablaufdatum bedeutet, dass das Dokument seine Gültigkeit verliert, nicht aber, dass der Halter damit seine Fahrerlaubnis verliert. Der ADAC rät auf Anfrage von RTL: „Generell raten wir allen, die den Führerschein jetzt umtauschen müssen, sich zeitnah um einen Termin zu kümmern. Auch wenn dieser dann schon weiter im Jahr liegt.“

Die ersten Personen, die das betraf, besaßen einen Papier-Führerscheinund wurden 1953 bis 1958 geboren. Sie mussten – nachdem die Frist bereits verlängert wurde – ihren Führerschein bis zum 19. Juli 2022 umgetauscht haben. Bis zum 19. Januar 2023 mussten sich alle Führerscheininhaber, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden, um ein neues Dokument bemühen.

Als nächstes sind die Personen dran, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden. Ihre Frist für den Führerscheinumtausch läuft am 19. Januar 2024 ab.

Das sollten Autofahrer wissen

Führerschein
Der unbefristete Führerschein gehört der Vergangenheit an.

Seit dem Jahr 2013 gilt bereits die Regel, dass neu ausgestellte Führerscheine nur noch eine begrenzte Gültigkeit von 15 Jahren besitzen. Die ältere Generation wurde im Rahmen dieser Neuregelung bislang lediglich dazu verpflichtet, ihren Lappen bis zum Jahr 2033 umzutauschen. Laut dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr sind die Fristen zum Führerscheinumtausch wie folgt.

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Fristen für den Führerscheinumtausch

Abhängig vom Geburtsjahrgang läuft die Frist für den Umtausch der Papier-Führerscheine zwischen dem 19. Juli 2022 und dem 19. Januar 2033 ab.

Geburtsjahr des FührerscheininhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss
Vor 195319.01.2033
1953 - 195819.01.2022
1959 - 196419.01.2023
1965 - 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025

Abhängig vom Ausstellungsjahr müssen Führerscheine in Kartenform, die ab 1999 ausgestellt wurden, zwischen dem 19. Januar 2026 und dem 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

AustellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss
1999 - 200119.01.2026
2002 - 200419.01.2027
2005 - 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 - 18.01.201319.01.2033

Das müssen Sie beachten

Grund für das vorgezogene Verfallsdatum der Führerscheine soll eine Entlastung der Behörden sein, damit diese die Vielzahl der künftigen Anträge bewältigen können. So soll sichergestellt werden, dass der Umtausch ohne längere Wartezeiten erfolgen kann, denn der Antrag auf den Umtausch kann nur persönlich gestellt werden. Zuständig ist hier die Führerscheinbehörde des jeweiligen Wohnsitzes, der Umtausch soll 25 Euro kosten. Der neue Führerschein ist dann für 15 Jahre gültig.

Wird der Führerschein nicht rechtzeitig umgetauscht und man mit einem abgelaufenen Lappen erwischt, muss man zehn Euro Verwarnungsgeld zahlen.