Prozess

Freundin nach Überdosis tot: 26-Jähriger vor Gericht

Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang eines Gerichts zu sehen.
Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Weil er mit einer Überdosis Rauschgift den Tod seiner Freundin verschuldet haben soll, steht in Frankfurt ein 26 Jahre alter Mann vor dem Landgericht. Die Anklage wirft ihm die Überlassung von Drogen zur leichtfertigen Todesverursachung vor, dabei geht es um eine spezielle Vorschrift des Betäubungsmittelgesetzes. Am ersten Verhandlungstag am Freitag räumte der Angeklagte pauschal den Geschehensablauf von Sommer 2017 ein.

Das Paar hatte sich seinerzeit entschlossen, das von einem Schulhof-Dealer erworbene Rauschgift auszuprobieren. Zum Zeitpunkt der Anklageerhebung 2019 sprach die Staatsanwaltschaft von Ecstasy. Die beiden nahmen jedoch mehr ein als die Menge, die sie in diversen Internet-Anleitungen fanden. Während der Angeklagte nach wenigen Stunden wieder erwachte, blieben seine Wiederbelebungsversuche bei der 17-Jährigen ohne Erfolg. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, nicht den Rettungsdienst alarmiert zu haben, als es der Frau schlecht gegangen sei.

Ursprünglich sollte sich der Angeklagte wegen des Vorfalls vor dem Amtsgericht verantworten. Der Amtsrichter wies die Sache jedoch an die Schwurgerichtskammer, die aufgrund der Corona-Pandemie sowie der Überlastung durch Haftsachen den Prozess gegen den auf freien Fuß befindlichen Mann erst mehr als fünf Jahre nach der Tat terminieren konnte. Die Schwurgerichtskammer hat noch einen weiteren Verhandlungstag vorgesehen.