22. Oktober 2014 - 12:57 Uhr
300 Kollegen hatten aus Protest die Arbeit niedergelegt
Nach zwei erfolglosen Versuchen hat das Hafenunternehmen Eurogate mit seiner Kündigung eines verurteilten Sexualstraftäters im dritten Anlauf am Arbeitsgericht Recht bekommen. Der Hafenarbeiter war wegen sexuellen Missbrauchs seiner zehnjährigen Stieftochter zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.
In zwei Kündigungsverfahren war er zuvor erfolgreich gewesen. Die Voraussetzungen einer betriebsbedingten, ordentlichen Druckkündigung seien aus Sicht der Kammer zum Kündigungszeitpunkt gegeben gewesen, teilte das Gericht mit. Eurogate war bei der Belegschaft in Bremerhaven wegen der Weiterbeschäftigung des verurteilten Straftäters auf starken Widerstand gestoßen. Als der Mann im Sommer 2013 seinen Dienst wieder antreten wollte, legten rund 300 Kollegen zweimal aus Protest die Arbeit nieder.