Drastisches Vorgehen der Bundesregierung: Wegen Corona werden nun Geschäfte, Bars & Spielplätze geschlossen
Zu unserem Schutz: Regierung ergreift drastische Maßnahmen
Geschäfte, Spielplätze, Bars schließen - Supermärkte bleiben offen
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Coronavirus: Bundesregierung verkündet knallharte Maßnahmen
Im Kampf gegen das Coronavirus hat die Bundesregierung die Richtung vorgegeben und gemeinsam mit den Bundesländern knallharte Maßnahmen verkündet. Demnach werden zahlreiche Geschäfte schließen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Montag in Berlin. Supermärkte und Apotheken bleiben hingegen offen, Restaurants können eingeschränkt öffnen, Gottesdienste sowie Treffen in Vereinen sind verboten, Spielplätze werden gesperrt. Die Maßnahmen sollen ab sofort gelten.
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Deutsche sollen vorerst keinen Urlaub machen
"Das sind Maßnahmen, die es so in unserem Land noch nicht gegeben hat, aber sie sind notwendig", erklärte Merkel. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind demnach unter anderem Gaststätten, Kinos, Theater, Freizeit- und Tierparks sowie Bordelle. Der Sportbetrieb in sämtlichen Einrichtungen werde ebenfalls gestoppt. Die Länder würden die am Montag beschlossenen Maßnahmen nun umsetzen.
Außerdem sollen die Deutschen keine Urlaubsreisen ins In- und Ausland mehr unternehmen, so die Kanzlerin. Zudem wird die EU einen Einreisestopp erlassen. Bei den Grenzschließungen handelt es sich nach den Worten der Kanzlerin um befristete Maßnahmen.
Sonntagsverkaufsverbote soll ausgesetzt werden
Folgende Geschäfte sollen geöffnet bleiben:
- Lebensmittel
- Wochenmärkte
- Abhol- und Lieferdienste
- Getränkemärkte
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- Drogerien
- Tankstellen
- Banken und Sparkassen
- Poststellen
- Frisöre
- Reinigungen
- Waschsalons
- Zeitungsverkauf
- Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
- Großhandel
Außerdem werden Sonntagsverkaufsverbote für diese Läden bis auf Weiteres grundsätzlich ausgesetzt.
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Auch Spielplätze sollen schließen
Schließen sollen folgende Einrichtungen:
- Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen
- Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen
- Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen
- Prostitutionsstätten, Bordelle
- der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios
- Outlet-Center
- Spielplätze
Restaurants sollen frühestens ab 6 Uhr öffnen und spätestens um 18 Uhr schließen. Dabei sollen auch in Mensen, Speisegaststätten und Hotels Abstandsregelungen für Tische gelten und die Besucherzahl geregelt werden.
Kirchen, Moscheen, Synagogen bleiben zu
Zu den weiteren Empfehlungen gehört auch, dass Dienstleister und Handwerker weiter arbeiten können. Der Beschluss sieht auch vor, dass Übernachtungsangebote im Inland nur noch zu "notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken" genutzt werden sollen.
Auch Treffen von Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie das Angebot öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen fallen unter das Verbot. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Treffen anderer Glaubensgemeinschaften sollen ebenfalls verboten werden. Für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeheime sollen Besuchsregelungen erlassen werden.