Die schlimmsten Weihnachtsfeier-Fallen
Filmriss auf der Weihnachtsfeier: das böse Erwachen
Alle Jahre wieder ist es soweit: Die Weihnachtsfeier der Firma steht an. Für die Kollegen ein schöner Grund, beisammen zu sitzen, zu plaudern, gemeinsam zu lachen - und zu trinken. Aber Achtung: Wenn Alkohol im Spiel ist, hat sich nicht jeder im Griff. Gerade auf der Weihnachtsfeier gibt es Grenzen, die man nicht überschreiten sollte.
Grundsätzlich gilt: Es gibt Situationen auf der Weihnachtsfeier, die zwar peinlich, sonst aber harmlos sind. Aufpassen sollte man vor allem vor
Fettnäpfchen, die im schlimmsten Fall sogar zur Kündigung führen können.
Eine Entschuldigung allein reicht häufig nicht aus
Nach dem dritten Bier haben Sie den Chef geduzt.
Böser Fehler: Eigentlich muss die Du-Initiative vom Vorgesetzten ausgehen. Um Ihren Job müssen Sie deshalb aber nicht bangen. "Selbst eine Abmahnung wäre unrechtmäßig, wenn Sie am Vorabend beide betrunken waren“, sagt Rechtsanwalt Michael Felser aus Brühl. Aber was ist, wenn der Chef Sie auf der Feier duzt? Gehen Sie einfach davon aus, dass ein Party-Du nicht gilt. Es sei denn, Ihr Vorgesetzter kann sich am nächsten Tag noch daran erinnern und bleibt dabei.
Kündigungsrisiko: 0 %
Ups, der Rotwein sollte nicht auf Frau Meyers Bluse landen!
Eine Entschuldigung alleine reicht in diesem Fall wohl nicht aus. Bieten Sie der Kollegin an, die Bluse reinigen zu lassen. Falls der Fleck dadurch nicht verschwindet, ist Schadenersatz im Wert des Kleidungsstücks fällig. "Wenn Sie ohne Murren die Reinigungskosten begleichen, haben Sie nichts zu befürchten“, sagt Felser. Denken Sie aber nicht einmal daran, den Fleck als Vorwand zu nutzen, um Frau Meyer zu befummeln! Sonst fangen Sie sich nicht nur eine Ohrfeige ein, sondern unter Umständen auch eine Anzeige wegen sexueller Belästigung. Die Fummelei würde Ihre Kündigungsgefahr beträchtlich erhöhen.
Kündigungsrisiko: 0 - 20 %
Filmriss: Sie wissen nur noch, wie Sie den ersten Caipirinha angesetzt haben.
Lassen Sie die Weihnachtsfeier niemals im Vollrausch enden. Richtig problematisch wird der Blackout unter Schnaps-Einfluss, wenn Sie vor Zeugen Firmengeheimnisse verraten haben. Schließlich hängen an internen Informationen wie Gehaltsstrukturen oder Geschäftsstrategien ganze Existenzen. Vertrauensbrüche dieser Art können eine Schadenersatzforderung und die Kündigung zur Folge haben. Setzen Sie also besser auf alkoholfreies Bier und plaudern Sie eher über unverfängliche Themen wie Hobbys oder das fiese Winterwetter.
Kündigungsrisiko: 30 %
Peinlich: Sie wurden beim Schäferstündchen auf dem Kopierer erwischt
Oje, der Peinlichkeitsfaktor ist jetzt Ihr geringstes Problem. "Werden Sie in Flagranti in den Räumen des Arbeitgebers erwischt, kann das zur Kündigung führen“, sagt Rechtsanwalt Felser. Je nach Tatort ist sogar eine fristlose Kündigung drin. Auch wenn der Arbeitsplatz laut einer Emnid-Umfrage die zweitwichtigste Partnerbörse ist: Lassen Sie bei der Weihnachtsfeier die Finger von der süßen Praktikantin. Ein Flirt ist erlaubt, aber das erste Date sollte besser außerhalb der Firma stattfinden.
Kündigungsrisiko: 50 %
Sie haben betrunken auf dem Tisch getanzt und vor der Sekretärin einen Strip hingelegt?
Am Tag nach der großen Feier ist eine förmliche Entschuldigung bei der Dame angesagt. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Ihre Tanzeinlage als sexuelle Belästigung gedeutet wird - und die ist nach Beschäftigtenschutzgesetz und Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz verboten. Neben der Kündigung ist auch eine Schmerzensgeldzahlung als Strafe möglich.
Kündigungsrisiko: 60 %
Oh Gott: Jemand hat Ihre Läster-Attacke auf den Boss mitbekommen
Je nach Schwere der Beleidigung, liegt das Strafmaß zwischen Abmahnung und Kündigung. Bei Tratsch über den Chef ist eine Abmahnung möglich. Ganz schlechte Karten haben Sie bei Beleidigungen wie 'Arschloch’ oder 'Wichser’, auch den Stinkefinger sollten Sie sich in Streitsituationen verkneifen. Das Landesarbeitsgericht Hamm hielt nach einem Fall von schwerer Beleidigung jedenfalls eine fristlose Kündigung für gerechtfertigt (Az.: 18 Sa 836/04). Aus dieser Nummer kommen Sie also nur noch durch ein ernst gemeintes Reuebekenntnis raus.
Kündigungsrisiko: 90 %