Das ändert sich am 1. August 2016
Neue Gesetze: Das ändert sich ab August
Mehr BAföG, freie Routerwahl, Hartz IV & Co.: Ab dem 01.08.2016 treten wieder einige Änderungen für Verbraucher in Kraft – wir haben die wichtigsten für Sie zusammengefasst.
Ab August steigt der BAföG-Satz für Studenten und Schüler um mindestens sieben Prozent an. Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, können sogar bis zu 9,7 Prozent mehr erhalten – der Höchstsatz liegt damit bei 735 Euro pro Monat. Gleichzeitig steigen die Freibeträge für das Elterneinkommen, sodass in Zukunft rund 110.000 mehr Studenten und Schüler das Recht auf BAföG haben.
Außerdem kann sich ab August jeder selbst seinen Internetrouter aussuchen. Internetanbieter dürfen ihren Kunden nicht mehr vorschreiben, welches Gerät sie für die Verbindung ins Netz verwenden müssen. Die Provider sind verpflichtet, dem Kunden die notwendigen Daten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Ist jedoch etwas am gewünschten Router defekt, haftet der Router-Hersteller und nicht der Internetanbieter.
Das gilt ab dem 01. August 2016
Gilt ein Täter vor Gericht als 'vermindert schuldfähig' oder 'vollständig schuldunfähig', wird er in der Regel in der Psychiatrie untergebracht. Bisher stand Tätern dort eine sehr lange Verweildauer bevor. In Zukunft soll die Sicherheitsverwahrung bei weniger schwerwiegenden Fällen individuell und regelmäßig überprüft werden, um eine unverhältnismäßig lange Unterbringung zu vermeiden. Bei der Überprüfung soll jeweils ein anderer Gutachter eingesetzt werden als bei der Gerichtsverhandlung. Gleichzeitig werden die Qualifikationsanforderungen der Gutachter angehoben.
Darüber hinaus wird der Mindestlohn im Elektrohandwerk schrittweise erhöht. In den alten Bundesländern steigt dieser zum 1. August 2016 von 10,10 Euro auf 10,35 Euro, in den neuen Bundesländern von 9,35 Euro auf 9,85 Euro. Ab 1. Januar 2018 soll die Lohnuntergrenze dann bundesweit bei 10,95 Euro liegen.