Darum sind die 13 tatverdächtigen Steinewerfer vom Schanzen-Dach wieder auf freiem Fuß
13 Vermummte werfen bei den G20-Krawallen mutmaßlich mit Steinen und einem Molotow-Cocktail auf die Hamburger Polizei. Inzwischen sind sie wieder auf freiem Fuß. Sie waren im Schanzenviertel in dem Haus in Gewahrsam genommen worden, von dem aus die Polizei massiv angegriffen wurde. Trotzdem ist ihre Freilassung rechtlich nicht zu beanstanden.
Unterschiede zwischen U-Haft und Gewahrsam
"In der konkreten Festnahmesituation gab es bei den Personen keine konkreten Anhaltspunkte für bereits begangene Straftaten", sagt Kai Wantzen, Sprecher des Oberlandesgerichtes Hamburg. Denn bei keinem werden Steine oder Waffen gefunden. Es gibt also noch keine Beweise, keinen dringenden Tatverdacht. Darum kommen diese 13 Personen - anders als die 51 bei G20-Randalen verhafteten Straftäter - nicht in U-Haft, sondern nur in den sogenannten 'Polizeigewahrsam'. "Das ist eine präventive Maßnahme zur Gefahrenabwehr, das heißt, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass von einer Person eine Gefahr ausgeht", so Wantzen weiter.
Doch schon 24 Stunden später sind fünf Verdächtige wieder frei. Der Grund: Man darf jemanden in Gewahrsam nehmen, so ist es dem Grundgesetz auch zu entnehmen, maximal aber bis zum Ende des darauffolgenden Tages, wie Rechtsanwalt Dennis Grünert erklärt. Es sei denn, ein Richter verlängert diese Frist.
Ermittlungen gehen weiter
In acht Fällen entließen die Richter die Festgenommen - in fünf Fällen konnten die Anträge nicht mehr rechtzeitig bearbeitet werden, die Personen mussten deswegen freigelassen werden. Bei allen 13 ging es nicht um eine U-Haft, sondern nur um eine Verlängerung des Gewahrsams um ein bis zwei Tage.
Gegen alle ermittelt die Polizei weiter wegen Landfriedensbruchs. Es kann auch ermittelt werden, wenn Verdächtige im Ausland wohnen. In der EU wird, wenn Beweise für schwere Verbrechen vorliegen, auch ausgeliefert.