30. November 2020 - 15:24 Uhr
Lichtblick in der Adventszeit
Von Montag (30.11.) an gilt in Schleswig-Holstein eine neue Corona-Landesverordnung. Nagel-, Kosmetik- sowie Massagestudios dürfen unter Hygieneauflagen wieder ihre Dienste anbieten. Möglich wird dann auch der Besuch von Tierparks, Zoos und Wildparks. Diese dürfen Außenbereiche wieder öffnen.
Fütterungen im Tierpark Eekholt erlaubt

So hat sich auch der Wildpark Eekholt im Kreis Segeberg in den letzten Tagen auf die Öffnung vorbereitet und für alles gefegt und geputzt. "Die Besucher dürfen sich hier auf 67 Hektar frei bewegen. Die Tiere dürfen weiterhin gefüttert werden. Das Wild, die Wildschweine und die Ziegen freuen sich auch schon riesig", so Lara Reinhold, Tierpflegerin im Park. Allerdings dürften öffentlichen Fütterungen immer noch nicht stattfinden und auch das beliebte Flugprogramm der Greifvögel muss ebenfalls weiterhin ausfallen.
Tiere im Wildpark von coronabedingter Schließung gelangweilt
Einige Tiere sind durch den coronabedingten Teil-Lockdown tierisch gelangweilt, besonders Ziegen und Wildschweine vermissen die Gäste sehr. "Die Ziegen sind ganz schön auf Menschen-Entzug. Die lieben die Besucher über alles. Von denen gibt's das Futter." Während der Schließungen im November mussten daher die Tierpfleger Extra-Runden drehen und die Tiere füttern und beschäftigen.
Maskenpflicht in Schleswig-Holstein wird ausgeweitet
Allerdings weitet die Landesregierung in Schleswig-Holstein die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung etwas aus. Sie muss beispielsweise auch in Bahnhöfen und auf Bahnhofsvorplätzen und an Haltestellen getragen werden. Die Zehn-Personen-Kontaktregel gilt aber einschließlich Weihnachten und Silvester weiter.
Quelle: DPA / RTL.de