Achtung, Autofahrer!
Neuer Bußgeldkatalog: Was jetzt verboten ist - und wie hoch die Strafen sind
Die Regeln werden strenger
Für Autofahrer gelten seit dem 28. April 2020 strengere Regeln im Straßenverkehr. Die Änderungen dienen vor allem dem Schutz von Fahrradfahrern - und es drohen höhere Strafen für viele Verkehrsvergehen – zum Beispiel auch für unnötiges Hin- und Herfahren in geschlossenen Ortschaften. Und schon bei 21 km/h zu schnell ist der Führerschein nun erstmal weg.
Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer
"Ich freue mich, denn damit machen wir unsere Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter", sagte der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer der Deutschen Presse-Agentur. "Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer." Neben dem Schutz für Radfahrer gebe es auch Vorteile für Carsharing - also gemeinsam benutzte Autos - und Autos mit Elektro-Antrieb.
Das ändert sich im Straßenverkehr:
Mehr Schutz von Radfahrern:
- Wer Fahrräder überholt, muss im Ort künftig mindestens 1,5 Meter Abstand halten, außerorts 2 Meter - bisher war lediglich ein "ausreichender Seitenabstand" vorgeschrieben. Dies gilt auf für E-Roller und Fußgänger.
- Nebeneinanderfahren von Radfahrern ist grundsätzlich gestattet. Lediglich wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, muss hintereinandergefahren werden.
- Wie Tempo-30-Zonen soll es auch Fahrradzonen geben. Diese sollen in Zukunft leichter umsetzbar sein als bisher.
- Die Grünpfeilregelung, die erlaubt, auch bei roter Ampel rechts abzubiegen, soll künftig auf Radfahrer ausgedehnt werden. Zudem soll es einen separates Grünpfeilschild für Fahrradfahrer geben.
- Auch ein Verkehrszeichen für Radschnellwege soll kommen.
Tempolimit:
- Die Führerschein ist jetzt schneller weg. Während Autofahrer bisher innerhalb von 12 Monaten zweimal mindestens 26 km/h zu schnell gewesen sein mussten, um ihren Führerschein abgeben zu müssen, gilt jetzt: Schon bei einmaligem Überschreiten des Tempolimits um 26 km/h außerorts und 21 km/h innerorts ist der Führerschein einen Monat lang weg. Zusätzlich werden Bußgelder und mehrere Punkte in Flensburg fällig.
- Den ersten Punkt soll es künftig bereits ab einer Tempoüberschreitung von 16 km/h inner- oder außerorts geben.
- Wer bis zu 20 Stundenkilometer zu schnell fährt, muss - innerorts wie außerorts - künftig mit doppelt so hohen Bußgeldern rechnen wie bisher.
Rettungsgasse:
- Wer im Stau keine Rettungsgasse bildet oder unerlaubt durch eine solche für Einsatzfahrzeuge fährt, kann dann mit bis zu 320 Euro Strafe, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg bestraft werden.
- Neu ist ebenfalls: Auch wenn es keine konkrete Gefahr oder Behinderung gab, wer keine Rettungsgasse bildet, dem kann ein Fahrverbot drohen.
Geldbuße für Auto-Poser:
- Unnötiger Lärm, vermeidbare Abgasbelastung und unnützes Hin- und Herfahren: Wer sogenanntes Auto-Posing betreibt, muss nun blechen - bis zu 100 Euro können hier fällig werden.
Parkverbote:
- Auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer am Straßenrand, Gehwegen oder in zweiter Reihe darf nicht mehr gehalten werden - sonst drohen bis zu 100 Euro Strafe und ein Punkt.
- Auch die unerlaubte Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen wird - statt bisher mit 25 Euro - mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
- Parken in zweiter Reihe wurde bisher mit 20 Euro geahndet, nun sind es 55 Euro. Wer dabei andere behindert oder gefährdet, riskiert sogar eine noch höhere Strafe bis zu 110 Euro.
- Hinzu kommen strengere Regeln fürs Parken an unübersichtlichen Kreuzungen.
Verbot von Blitzer-Apps:
- Wer fährt, darf keine Blitzer-Apps, z. B. auf Smartphones oder in Navigationssystemen, verwenden. Das galt zwar schon vorher, wird jetzt nochmal deutlich klargestellt. Die Nutzung während der Fahrt kostet 75 Euro.
E-Autos und Carsharing:
- Parkplätze für E-Autos und Carsharing-Autos können einfacher ausgewiesen werden.
Die vollständige Auflistung der Änderungen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.