Wie kommen Wahlergebnis und Sitzverteilung zustande?
Bundestagswahl: Sitzverteilung im Bundestag
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Bundestagswahl: Wie werden die Ergebnisse aus Erststimme und Zweitstimme verrechnet?
Das deutsche Wahlrecht für die Bundestagswahl ist im Grunde recht einfach. Es handelt sich dabei um das personalisierte Verhältniswahlrecht. Mit der ersten Stimme wählen Sie den Abgeordneten, der ihren Wahlkreis vertreten und direkt in den Bundestag einziehen soll. Bundesweit gibt es 299 Wahlkreise. Die zweite geben Sie der Partei, die Sie möglichst stark im Bundestag vertreten sehen wollen. Egal ob CDU, SPD, FDP, AfD, Grüne oder Linke - Sie geben Ihre Stimme direkt an Partei. Wie das genau funktioniert, können Sie übrigens hier nachlesen.
Der komplizierte Teil folgt erst nach dem Auszählen der Stimmen. Nun müssen die Ergebnisse aus Erststimmen- und Zweitstimmen in Einklang gebracht werden. Jeder siegreiche Kandidat aus den Wahlkreisen hat einen Sitz im Bundestag sicher. Das ist das sogenannte Direktmandat.
Wahlergebnisse aus den Bundesländern: Der Föderalismus soll sich im Bund widerspiegeln
Die verbleibenden Sitze, die den Parteien mit der Zweitstimme zustehen, werden nun „aufgefüllt“. Dafür hat eine Partei vor der Wahl für jedes Bundesland Listen erstellt, die nun der Reihenfolge nach „abgearbeitet“ werden. In der Theorie ist vorgesehen, dass dieses Verhältnis ausgeglichen ist. Zu den 299 Abgeordneten aus den einzelnen Wahlkreisen kommen 299 aus den Listen der Parteien.
Deutschland ist ein föderalistisches Land, deshalb soll im Bundestag das bundesweite Wahlergebnis aufgrund der Zweitstimmen abgebildet werden. Aber: Sowohl im Bundestag insgesamt als auch innerhalb der Fraktionen soll die Bevölkerungsstärke und die Zweitstimmenergebnisse der einzelnen Bundesländer ebenfalls widergespiegelt werden.
Das geht so: Jedes Bundesland erhält gemessen am Anteil an der deutschen Gesamtbevölkerung eine entsprechende Anzahl Sitze im Bundestag. Es werden also beispielsweise mehr Abgeordnete aus Nordrhein-Westfalen als aus dem Saarland im Bundestag sitzen. Von diesen Sitzen wird jeder Partei die Menge zugeteilt, die ihnen laut Zweitstimmen im jeweiligen Land zusteht. Beispiel: Partei A gewinnt in Nordrhein-Westfalen 40 Prozent der Wählerstimmen und im Saarland 25 Prozent, stehen ihr 40 Prozent der Sitze für NRW und 25 Prozent der Sitze für das Saarland zu.
Aufgrund dieser Vorgehensweise ist sichergestellt, dass sowohl das landesweite als auch das bundesweite Zweitstimmenergebnis jeder Partei, die die Fünf-Prozent-Hürde geschafft hat, berücksichtigt wird.
Über 700 Abgeordnete: Kritik an der Anzahl der Sitze im Bundestag
In der Praxis geschieht aber häufig folgendes: Partei A gewinnt in einem Bundesland mehr Direktmandate, als dem Bundesland in der Fraktion zustehen. Da alle direkt gewählten Abgeordneten aber Anrecht auf einen Sitz im Bundestag haben, hat Partei A nun mehr Sitze als ihr laut Zweitstimmenwahl zustehen. Diese Sitze bezeichnet man als Überhangmandate.
Infolge dieser Überhangmandate stimmt das das Verhältnis unter den Parteien auf Basis der Zweitstimmenwahl nicht mehr. Damit das Ergebnis wieder korrekt abgebildet werden kann, erhalten nun auch die anderen Parteien zusätzliche Sitze, und zwar so viele, dass die Anzahl der Sitze wieder dem Ergebnis entsprechen.
Dies führt dazu, dass im Bundestag letztlich mehr Abgeordnete sitzen als die ursprünglich vorgesehenen 598. In der Legislaturperiode 2017-2021 waren es ganze 709. Diese „Aufblähung“ des Bundestages hat immer wieder zu Kritik geführt, deshalb wurde eine Reduzierung der Wahlkreise auf 280 beschlossen, womit sich die Anzahl der Sitze im Bundestag (ohne Überhang- und Ausgleichsmandate) auf 560 reduziert. Diese bestehen aus 280 Direktmandaten und 280 Listenmandaten.
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