Bundesjustizminister Buschmann
Werbeverbot für Abtreibungen schnell streichen
Bundesjustizminister Marco Buschmann legt im Januar Gesetzentwurf vor
Ärztinnen und Ärzte sollen in Zukunft öffentlich Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen zur Verfügung stellen können – ohne ein strafrechtliches Risiko einzugehen. Dafür macht sich Bundesjustizminister Marco Buschmann stark. Der FDP-Politiker will schon im Januar einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen vorlegen, wie er im Gespräch mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe angekündigte.
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"Viele Frauen suchen auch im Netz nach Rat!"
SPD, Grüne und FDP hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches zu streichen. Er untersagt es Ärztinnen und Ärzten, Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich zur Verfügung zu stellen. Paragraf 219a bedeute für Ärzte „ein strafrechtliches Risiko, wenn sie beispielsweise auf ihrer Homepage oder sonst im Internet sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen“, sagte Buschmann.
Das sei absurd. „Denn viele Frauen, die mit sich um die Frage eines Schwangerschaftsabbruches ringen, suchen auch im Netz nach Rat. Dass aber ausgerechnet die fachlich am ehesten zur Aufklärung berufenen Ärztinnen und Ärzte dort nicht informieren dürfen, kann nicht sein.“
Auch Familienministerin Anne Spiegel für Abschaffung des Paragrafen 219a
Ähnlich äußerte sich Familienministerin Anne Spiegel. „Die Abschaffung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches, mit dem Frauen stigmatisiert und Ärztinnen und Ärzte kriminalisiert werden, steht schnell auf dem Programm“, sagte die Grünen-Politikerin heute der „Tageszeitung“. Das werde sie in Kürze mit Buschmann besprechen. „Auch die Abschaffung des Transsexuellengesetzes betrifft beide Ressorts“, so Spiegel weiter. „Beides können wir schnell anpacken.“
Die Ampel-Parteien wollen das 40 Jahre alte Transsexuellengesetz, das von vielen Transmenschen als demütigend empfunden wird, durch ein „Selbstbestimmungsgesetz“ ersetzen. Das bislang geltende Gesetz sieht beispielsweise vor, dass Betroffene ihren Vornamen und ihr Geschlecht erst nach einem psychologischen Gutachten und einer gerichtlichen Entscheidung offiziell ändern dürfen - dabei müssen sie sich oft sehr intime Fragen gefallen lassen. (dpa/lwe)
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