Bremen erlaubt privates Verstreuen von Totenasche
Kritik von CDU und Kirche
Als erstes Bundesland hat Bremen das Verstreuen von Totenasche auch auf privaten Grundstücken erlaubt. Das bestätigte Bürgerschaftspräsident Christian Weber (SPD). Eine entsprechende Regelung habe die Bremische Bürgerschaft in zweiter Lesung beschlossen. Das neue Gesetz tritt Anfang 2015 in Kraft.
Voraussetzung sind eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen über einen Ort zum Verstreuen und eine Person für die Totenfürsorge. Der letzte Hauptwohnsitz des Verstorbenen muss im Land Bremen gewesen sein. Über den Entwurf war monatelang gestritten worden, vor allem von der CDU und aus der Kirche war Kritik gekommen. Für das Verstreuen sollen neben privaten Grundstücken auch öffentliche Flächen ausgewiesen werden. Die Asche darf allerdings nicht auf Nachbargrundstücke wehen.
Schon Ende Oktober hatte die Bürgerschaft in erster Lesung und mit großer Mehrheit eine entsprechende Änderung des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen beschlossen. Abgeordnete von SPD, Grünen und der Linken argumentierten damals im Parlament mit dem Wunsch vieler Menschen, selbst bestimmen zu können, was mit ihrer Totenasche passiert. Der Friedhofszwang entspreche nicht mehr den Vorstellungen eines großen Teils der Gesellschaft.