BGH: Hartz-IV-Empfänger muss 140-Quadratmeter-Wohnung räumen
Mann konnte Miete für 140-Quadratmeter-Wohnung nicht zahlen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Hartz-IV-Empfänger aus Nordrhein-Westfalen in die Schranken gewiesen, der sich gegen den Rauswurf aus seiner 140 Quadratmeter großen Wohnung wehrte. Das höchste deutsche Gericht für Zivilsachen bestätigte die Wohnungskündigung wegen ausstehender Mieten.
Der Mann aus Hilden hatte sich auf Zahlungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden berufen, die eine derart große Unterkunft mit einer Monatsmiete von 1.100 Euro aber nicht akzeptieren wollten. "Geld hat man zu haben", sagte Richterin Karin Milger mit Blick auf die grundsätzliche Zahlungsverpflichtung von Mietern. Dies stehe zwar nicht im Gesetz, sei aber ein allgemeiner Satz im Mietrecht. Der Anwalt des Mieters, Michael Schultz, machte geltend, dass dieser durchaus die Mittel für die Zahlung der Miete gehabt habe. "Er kommt nur gerade nicht daran heran", hieß es.