2018 M11 7 - 16:51 Uhr
Innensenator hatte Veranstaltung untersagt
Ausgerechnet heute, als wäre es ein Tag wie jeder andere: Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot einer rechtspopulistischen Demonstration am 9. November in der Hauptstadt aufgehoben. Damit wurde dem Eilantrag des Bündnisses "Wir für Deutschland" stattgegeben, wie das Gericht mitteilte.
Gedenken an Pogromnacht und Erinnerung an Mauerfall


Innensenator Andreas Geisel (SPD) und die Polizei hatten die am 80. Jahrestag der Pogromnacht geplante Demonstration von Rechtspopulisten und Rechtsextremisten untersagt. Der Aufzug am Freitag "würde in eklatanter Weise den Sinn und moralisch-ethischen Stellenwert dieses Gedenktages negieren", hatte der SPD-Politiker begründet. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht.
Der 9. November erinnert an die gezielten und organisierten brutalen Übergriffe gegen deutsche Juden im Jahr 1938. Damals waren alleine in dieser Nacht 400 Menschen ermordet worden. Hunderte Synagogen, Geschäfte, Privathäuser und Friedhöfe wurden angezündet oder anderweitig zerstört.
Im November 1938 wurde aus der bestehenden Diskriminierung von Juden in Deutschland offene, staatlich angeordnete Verfolgung, an deren Ende der Holocaust mit mindestens sechs Millionen ermordeter Menschen stand.
Auch in der jüngeren deutschen Geschichte ist der 9. November ein bedeutendes Datum: 1989 fiel in der Nacht auf den 10. November die 1961 errichtete Berliner Mauer. Der Tag markiert den Anfang des Endes der deutschen Teilung und der darauf folgenden Wiedervereinigung von BRD und der DDR.