Urteil gegen Jörg L. im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach
Familienvater (43) muss zwölf Jahre in den Knast
Eigene Tochter immer wieder sexuell missbraucht
Einer der zentralen Verdächtigen im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach muss für zwölf Jahre hinter Gitter. Das Landgericht Köln sprach den 43-jährigen Familienvater Jörg L. am Dienstag schuldig, immer wieder seine 2017 geborene Tochter missbraucht zu haben . Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung des gelernten Kochs und Hotelfachmanns in der Sicherungsverwahrung an. Den Großteil seiner Taten soll L. mit seinem Smartphone dokumentiert und Aufnahmen an gleichgesinnte Chatpartner weitergeleitet haben.
Anwalt des Angeklagten war gegen Sicherheitsverwahrung
Die Staatsanwaltschaft hatte für den gelernten Koch und Hotelfachmann eine Freiheitsstrafe von dreizehneinhalb Jahren gefordert und die anschließende Unterbringung in der Sicherungsverwahrung beantragt. Jörg L.s Anwalt hatte keinen konkreten Antrag zum Strafmaß gestellt, sich aber gegen eine Sicherungsverwahrung ausgesprochen.
Verlesung der Anklage war schwer zu ertragen
Teile des Prozesses waren unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt worden, darunter auch die Aussage des 43-Jährigen. Den Antrag dazu hatte die Nebenklage-Anwältin gestellt, die die Tochter vertritt. Sie wollte das Mädchen schützen. Allein die mehr als einstündige Verlesung der Anklage mit insgesamt 79 Taten war für nicht wenige Beobachter im Saal nur schwer zu ertragen.
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Der Deutsche aus Bergisch Gladbach gilt als wichtige Figur im sogenannten Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach. Ermittler waren bei Durchsuchungen bei Jörg L. nicht nur auf riesige Mengen kinderpornografischen Materials gestoßen, sondern auch auf viele Kontakte zu anderen Männern, die in einer Parallelwelt im Netz Videos und Abbildungen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs austauschten. Nach und nach kamen sie so immer mehr Verdächtigen auf die Spur.
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Jörg L. will Opfer "Schadenswiedergutmachung" zahlen
Im Prozess bestritt der 43-Jährige einem Antrag seines Verteidigers zufolge allerdings, schon im Sommer 2017 mit dem Missbrauch seiner erst im April desselben Jahres geborenen Tochter begonnen zu haben. Erste Missbrauchshandlungen habe es ab Sommer 2018 gegeben. Jörg L. und sein Anwalt erklärten, der Angeklagte wolle dem Mädchen 50.000 Euro auf ein Konto einzahlen. Nach Angaben des Verteidigers soll das Geld als "Schadenswiedergutmachung" dienen.
Auf die Frage des psychiatrischen Sachverständigen, von der angerichteten Schaden der Angeklagte ausgehe, hatte der 43-Jährige geantwortet: "Also, dass das Leben meiner Frau und Tochter komplett versaut ist."