Bei Therapie-Termin in Hamburg: Mann aus Sicherungsverwahrung verschwunden

Mann aus Sicherheitsverwahrung entwischt
Nach dem Ende seiner Haftstrafe war der 48-Jährige noch immer in Sicherheitsverwahrung. (Motivbild)
dpa, Uwe Zucchi

Aus Psychotherapie-Praxis entwischt

In Hamburg ist ein Mann verschwunden, der 2009 zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt wurde. Er setzte sich offenbar bei einem Besuch in einer externen Psychotherapie-Praxis ab. Der 48-Jährige wurde wegen Raubes und räuberischer Erpressung verurteilt.

Ein Beamter der Justizvollzugsanstalt hatte den Mann zu seinem Termin begleitet. Nach einer Stunde fiel ihm auf, dass der Sicherungsverwahrte nicht mehr in der Praxis war. Die Behörden leiteten sofort eine Fahndung nach dem 48-Jährigen ein, trotzdem fehlt noch immer jede Spur von ihm.

Der Mann war 2014, nachdem er seine Strafe abgesessen hatte, in die Sicherungsverwahrung gekommen, weil er als besonders gefährlich galt. Die zuständigen Richter hielten es für nötig, die Bevölkerung vor ihm zu schützen.

Bei vorherigen Terminen gab es nie Probleme

Ob jemand, der in Sicherungsverwahrung sitzt, noch immer gefährlich ist, muss regelmäßig überprüft werden. Bei früheren Terminen außerhalb des Gefängnisses hatte es nie Probleme mit dem Mann gegeben. Der 48-Jährige war immer wieder zurückgekehrt. Bei Ausgängen in dieser Phase muss laut Gesetz nicht ständig ein Beamter dabei sein. So gelang es dem Mann, zu entwischen.