Behörden warnen vor digitaler Erpressungswelle mit Kinderpornographie im Internet
Verbreitung kinderpornografischen Materials wird unterstellt
Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnen vor einer neuen Variante von Schadsoftware (sogenannte Ransomware), die Computer infiziert und sperrt. Durch diese Software wird ein Popup-Fenster mit den Logos des BSI und der Gesellschaft für Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) eingeblendet. Darin wird dem Nutzer unterstellt, dass sein Rechner im Zusammenhang mit der Verbreitung kinderpornografischen Materials, bei terroristischen Aktionen, Urheberrechtsverletzungen oder anderen Straftaten genutzt worden sei.
Es folgt die Behauptung, dass die Funktion des Computers "aus Gründen unbefugter Netzaktivitäten ausgesetzt worden" sei. Um dies zu untermauern, werden angebliche Gesetzesvorschriften zitiert, deren Verletzungen Ursache für die Sperrung sein sollen.
Bei dieser Variante von Schadsoftware wird auch ein Foto eingeblendet. Dabei handelt sich nach Einschätzung des BKA um eine strafbewehrte, also unter Strafe stehende, jugendpornografische Darstellung. Im weiteren Text wird behauptet, dass "die Wiedergabe von pornografischen Inhalten mit Minderjährigen festgestellt" worden sei.
Wie bei Ransomware üblich, wird der Nutzer schließlich zur Zahlung von 100 Euro über die digitalen Zahlungsdienstleister uKash oder Paysafecard aufgefordert, um einen Freigabecode zur angeblichen Entsperrung des Rechners zu erhalten. Doch das ist nichts anderes als Abzocke.
"Zahlen Sie den geforderten Betrag auf keinen Fall!"
"Sollten Sie eine derartige Meldung erhalten, zahlen Sie den geforderten Betrag auf keinen Fall!", raten BKA und BSI. Weder das BSI noch die GVU seien Urheber einer solchen Meldung. Ein regulärer Zugriff auf das Betriebssystem sei mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nach Begleichung der geforderten Zahlung nicht möglich.
"Lassen Sie sich von dem Foto und der Behauptung, dass die Wiedergabe von pornografischen Inhalten mit Minderjährigen festgestellt worden sei, nicht einschüchtern und zu Zahlungen drängen", heißt es weiter. "Es handelt sich hierbei um eine Form der digitalen Erpressung. Sie sind Opfer einer Straftat geworden."
Auf keinen Fall dürfen Sie die in der Ransomware enthaltene jugendpornografische Darstellung für sich sichern. Dies würde laut Behörden "eine Besitzverschaffung bzw. einen strafbaren Besitz von Jugendpornografie" darstellen.
Um ihren Computer von der Schadsoftware zu bereinigen und wieder ans Laufen zu bekommen, sollten Sie die Internet-Seiten des Anti-Botnetz-Beratungszentrums nutzen, unter www.botfrei.de.
Außerdem empfehlen BKA und BSI grundsätzlich, den Update-Status des Betriebssystems und der genutzte Anti-Viren-Software sowie aller installierten Programme auf dem aktuellen Stand zu halten. Dies erhöhe die Chancen, dass es erst gar nicht zu einer Infektion mit der Schadsoftware komme.